Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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Ausschluß  von  Wagen  und  Pferden,  gestattet.  Hunde  mitzuführen  bleibt  bei  unnachsichtlichem
Verluste  des  Hundes  verbunden.

Je  mehr  diese  polizeiliche  Anordnungen  blos  auf  die  eigene  Sicherbeit  und  möglichste
Begquemlichkeit  der  Zuschauer  berechnet  sino,  desto  gewisser  glaubt  man  sich  der  Hoffnung
überlassen  zu  dürsen,  daß  die  Ordnung  des  Festes  nicht  durch  unbescheidene  Zudringlichkeit
gestört,  vielmehr  den  Anweisungen  und  Warnungen  der  aufgestellten  Sicherheitswachen  von
Jedermann,  ohne  Unterschied  des  Standes,  die  gebührende  Folge  geleistet  werde.

Stuttgart  den  13.  Juli  1846.
Schlaper.

e  Bekanntmachung,  betreffend  die  Verleihung  eines  Erfindungs-Patents  an  den  Schlosser  Johannes
Keinath  auf  eine  von  ihm  vorgelegte,  zum  Abschneiden  stärkerer  Baumzweige  und  Gesträuche
bestimmte  Scheere.

Seine  Königliche  Majestät  baben  vermöge  höchster  Entschließung  aus  Baden  vom
11.  d.  M.  dem  Schlosser  Johannes  Keinath  zu  Winterlingen,  Oberamts  Balingen,  das
nachgesuchte  zehnjährlge  Erfindungs-Patent  auf  die  von  ihm  vorgelegte,  zum  Abschneiven
stärkerer  Baumzweige  und  Gesträuche  bestimmte  Holzscheere  gnävigst  ertheilt;  was  hievurch,
unter  Beziehung  auf  den  siebenten  Abschnitt  der  revidirten  Gewerbe-Ordnung  und  das  Gesetz
  vom  29.  Juni  1842,  betreffend  die  Erfindungs=  und  Einführungs-Patente,  zur  öffentlichen
Kenntniß  gebracht  wird.  ·

Stuttgart  den  14.  Juli  1846.  Schlayer.

1)  Bekanntmachung  der  im  Etatsjahr  1845—46  zu  Kirchen-,  Pfarr=  und  Schulhaus-Baukosten  aus
der  Staatskasse  bewilligten  Beiträge.
Zu  Unterstützung  unvermögender  Gemeinden  und  Gemeindeparzellen  bei  dem  Bauaufwande
  für  Küchen-,  Pfarr=  und  Schulgebäude  sind  von  Seiner  Majestät  dem  Könige
im  Etatsjabre  1833  folgende  Beiträge  aus  der  Staatskasse  bewilligt  worden:

A.  Zu  Kirchen=  und  Pfarrhaus-Bauten:

1)  der  Kirchengemeinde  Rechberg,  O.A.  Gmünd  .  .  200  fl.
2)  —  Erligheim,  O.  A.  Besigheitn  150  fl.
3)  —  Archshofen,  O.  A.  Mergentheim.  .  800  fl.