Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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von einem Heruntersteigen unter die Ctatspreise handelt, aber doch der Mindererlös gegen 
die Marktpreise erscheinen. 
Nach sorgfältiger Erwägung der von den Finanzkammern gestellten Anträge schlage ich 
indessen, im Einverständniß mit dem einmüthigen Erachten des Oberfinanz-Collegiums, 
Eurer Königlichen Majestät in Unterthänigkeit vor, die Preise für die Frucht-Abgaben 
an die Gemeinden im Allgemeinen, überall gleich, in folgender Weise in Gnaden zu be- 
stimmen: 
für Einen Scheffel 
Nogggen 10fl. 16 kr. 
Kernnen 122 fl. 48 kr. 
Waizen 12 fl. K kr. 
Möhlfruchtt 10 fl. 24 kr. 
glatten Mischling.. d fl. 12 kr. 
Erbsen 0Pfl. 28 kr. 
Linsennnn SSifl. 24 kr. 
Wicken, J fl. 36 kr. 
Bohnen. 10ffl. — 
Welschkon.. X⅛ I fl. 4 kr. 
Gerste..... Dd05 fl. 36 kr. 
Dinkel..m .. fl. 36 kr. 
Einkornr 141f. — 
rauben Mischling.. 4A4füfl. 40 kr. 
Habern 4 fl. 32 kr. 
Wie vie Berechnung zeigt, piten * Abgalen bei der feeien Veräuferung einen Er- 
lös gewährt vo. . . ....929,422si. 
Nach den gemiloerten preisen würden vfür einkommen . 619, 397 fl. 
Folglich erhebt sich vie ergelhlagene Milderus der Preis zu der Gesammtsumme 
von 3100,025 fl. 
woran Theil nehmen: 
der Neckarkreis miit (7841165 fl. 
Schwarzwalokrees 116.860 fl. 
Jarkkreis — 429,117 fl. 
Donaukreis 72,877 fl.
	        
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