Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

6. 
Negierungs= Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Samstag den 24. Januar 1846. 
Inbalt. 
Königliche Dekrete. Keine. » 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Maaßregeln gegen Verbreitung ver Notz- 
und der Warm -Krankheiten unter den Perden. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
Verfügung, betreffend die Maaßregeln gegen Verbreitung der Rotz-- und der Wurm-Krankheiten 
unter den Pferden. 
Bei der neuerlich häufigen Erscheinung der Rotz= und Wurm -Krankheit unter den 
Pferden und bei der Unzulänglichkeit der diehfalls am 30. April 1808 (Reg.Blatt S. 237) 
ergangenen Vorschriften ssleht man sich mit höchster Genehmigung Seiner Königlichen 
Majestät vom 15. d. M. zu nachstehender Belehrung und Verfügung veranlaßt.
	        
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