Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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Abschnitt  J.

 

 

 

Soll.  A.  Einnahme.  Hat.  Rest.
fl  kr  si  kr.  .  r
der  Bekanntmachung  vom  24.  Juni  1843  (RNeg.
Blatt  S.  420),  betreffend  die  künftigen  Staatsschuldscheine
  auf  den  Inhaber,  wonach  4  besondere
Jahres-Zinstermine  für  diese  Scheine  festgesetzt
wurden,  waren  bei  den  auf  Verlangen  der  Gläubiger
  vom  Namen  auf  den  Inbaber  umgewandelten
66741  Scheinen  der  Casse  an  Stückzinsen  zu  ersetzen  667  41  —
4)  Außcrordentliche  Einnahme:
4111  Zins-Ersatzposten  für  den  Tilgungsfonds  411  —  —
——  —  2255,57003  7
B.  Ausgabe.
I.  Passivreste  vom  vorigen  Jahr:
36,40667  Zinerückstände.
(50,000  —  Der  nach  dem  Dekret  des  ständischen  Ausschusses  vom

26.  Juni  1843  bis  zur  Verabschiedung  (vergl.  hierüber
das  Finanzgesetz  vom  15.  August  1845,  Reg.  Blatt  S.
281,  der  Staatsschulden-Zahlungskasse  bei  der  Staats-Haupkkasse
  angewiesene  Betriebsfonds  ist  hier  vorlaufi
noch  auf  Wiederersatz  zu  verrechnen  mi  —  —  150,000  —

II.  LTaufendes:

767,00]0  Passiv-Capitalzinse  .  .  .  .  772,490  71  31,667  9

1271360  37  25  bgeloste  Pafsiv-Capialien.  .  1,200,  40—  37
Außerordentliche  Ausgabe:

2  80  Ersatzposten  ......  «2—3-0-  —  —

—  0#5#c½WMGT6

kr  Ehshm.  Wied  von  der  Summe  des  Hat  oder  der  wirklichen  ——

Einnahme  mit  420225,529  fl.  23  kr.
die  Summe  der  wirklichen  Ausgabe
  abgezogen  mit  2,032,807  fl.  37  kr.
so  ergibt  sich  der  Cassenbestand  ,
amEndedesJabkesvon.  192,631  fl.  46  kr.
Hievon  gebören,  wie  oben  nachgewiesen  wurde:
a)  dem  Zinsenfonds:
die  Zinsreste  31,667  fl.  Okr.
b)  dem  Capitalfonds  10,964fl.  37  kr.
c)  zum  Betriebs-Capital  150,  000  fl.  —

192,631  fl.  46kr.