Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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59.

Regierungs  Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Mittwoch  den  16.  December  1846.  «

 

Inhalt.

Königliche  Dekrete.  Erlaubniß  zur  Annahme  eines  fremden  Ordens.  —  Dienstnachrichten.

Verfügungen  der  Departements.  Bekanntmachung  die  Haupt-Ergebnisse  rer  ökonomischen  Verwaltung  der
Amtskörperschaften  und  Gemeinden  nach  dem  Stande  vom  30.  Juni  1844.  (Mit  2  Beilagen  I#.  A.  E.  B.)
—  Bekauntmachung,  betreffend  die  Verleidung  eines  Einführungs-Patents  un  Franz  Durand  aus  Paris  und
David  Franz  huchet  aus  Aitie  auf  Vorrichtungen  an  veder-Spvalt-Maschinen  zu  Erzeugung  cylindrischer  Geräthe
  aus  Leder.  —  Bekanntmachung,  betreffend  das  Ergebniß  einer  zweiten  höheren  Regierungs-Dienstprüfung.
—  Bekanntmachung,  betreffend  die  Ernennung  eines  lebenslänglichen  Mitglieds  rer  ersten  Kammer  der  Stände
des  Königreichs.  —  Bekanntmachung,  betreffend  die  Vertheilung  von  Preisen  für  vorzüglich  gehechelten  Flachs
vom  Jahr  1816.  —  Bekanntmachung,  betreffend  vie  Zutheilung  des  Reviers  Wachbach,  Forstamts  Mergentheim,
  zum  Cameralamte  Mergentheim.

Dienst-Erlevigungen.

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
A)  Erlaubniß  zur  Annahme  eines  fremden  Ordens.

Seine  Königliche  Majestät  haben  unter  dem  30.  v.  M.  Höchst-Ihrem  Leibarzte
und  Direktor  des  Medieinal-Collegiums,  Staatsrathe  I0r.  v.  Ludwig,  die  erbetene  Erlaubniß
  gnädigst  ertheilt,  das  von  den  Fürsten  von  Hohenzollern  Durchlauchten  demselben  verliehene
  Ehrenkreuz  zweiter  Classe  des  Hohenzollern'schen  Hausordens  anzunehmen  und  zu
tragen.

B)  Dienst-Nachrichten.

Durch  höchste  Entschließungen  vom  30.  v.  M.  haben  Seine  Königliche  Majestät
den  Lieutenant  der  K.  Leibgarde  zu  Pferd,  Grafen  v.  Berolvingen,  zu  der  K.  Felvjäger=Schwadron,