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B) Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
a) Verleihung einer silbernen Verdienst-Medaille an den Schultheißen Jeni zu Gebrazhosen.
Seine Königliche Majestät haben aus Anlaß der Visitatian des Oberamts Leut-
kirch dem Schultheißen Jeni zu Gebrazbofen in gnädigster Anerkennung seiner verdienstlichen
Amteführung vie silberne Verdienst-Medaille gnädigst verliehen.
Stuttgart den 28. Januar 1846. Schlapyer.
b) Bekanntmachung, betreffend die Verleihung eines Ersindungs-Patents an den Spengler-
meister Grimm in Ulm auf Einrichtungen an Zimmeräfen.
Vermöge böchster Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 28. d. M.
ist dem Spenglermeister Johann Friedrich Grimm zu Ulm auf die von ihm dargelegten
Einrichtungen an Zimmeröfen, bestehend in einem verschlossenen Mantel um den Feuerraum
des Ofens und einem Regulator der Speisungsluft, das nachgesuchte Erfindungs-Patent auf
die Dauer von fünf Jahren gnädigst verlieben worden; was hiedurch, unter Beziehung auf
den siebenten Abschnitt der revidirten Gewerbe-Ordnung und das Gesetz vom 209. Juni 1842,
die Erfindungs- und Einführungs-Patente betreffend, zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Stuttgart den 29. Januar 1846. Schlayer.
c) Berleihung einer silbernen Verdienst-Medaille an den Schultheißen Schmi dt zu Ruppertshofen.
Seine Kö nigliche Majestät haben durch höchste Eutschlichung vom 28. d. M.
rem Schultheißen Schmiot, von Nuppertshofen, Oberamts Gerabronn, wegen, seiner erspries-
lichen Thätigkeit in der Gemeinde-Verwaltung, insbesondere für den guten Zustand der Etter-
straßen, die silberne Civil-Vervienst-Medaille in Gnaden zu verleihen gerubt.
Stuttgart den 30. Januar 1840. Schlayer.
44) Erlöschung des dem Schuhmachermeister Fischer ertheilten Ersindungs-Patents auf eine
Vorrichtung zur Befestigung von Ueberschuhen.
Da das dem Schuhmachermeister Wilhelm Fischer zu Stuttgart vdurch höchste Ent-
schließung vom 21. Februar 1844 ertheilte sechejährige Erfindungs-Patent auf eine Vorrich-
tung zur Befestigung von Ueberschuhen (Reg. Blatt S. 171) in Folge des Verzichtes des
Berechtigten erloschen ist; so wird dieses zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 6. Februar 1846. Schlaper.