Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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5) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Schlatb, Dekanats Göppingen, welche 
898 Kirchengenossen zählt, und womit ein in Preisen des Sportelgesetzes auf 958 fl. berech- 
netes Einkommen, dessen Verwandlung der Ober-Kirchenbehörde gegenüber dem künftigen 
Geistlichen vorbehalten bleibt, verbunden ist, haben sich binnen vier Wochen bei dem evange- 
lischen Confistorium vorschriftmäßig zu melven. 
6) Die Bewerber um die erledigte, 1942 Kirchengenossen zahlende Pfarrei Winter- 
lingen, Dekanats Balingen, womit ein in Preisen des Sportelgesetzes auf 844 fl. be- 
rechnetes verwandeltes Einkommen verbunden ist, haben sich binnen vier Wochen bei dem 
evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. 
7) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Pfaffenhofen, Dekanats Brackenheim, 
welche 1054 Kirchengenossen zählt und deren Einkommen in Preisen des Sportelgesetzes 
kauf 700 fl. berechnet ist, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium 
vorschriftmäßig zu melden. Der Verwandlung einzelner Einkommenstheile, worunter keine 
Zehenten begriffen sind, hat sich der künftige Geistliche nach den Bestimmungen der Ober- 
Kirchenbehörde zu unterwerfen. 
Es werden wieder besetzt werden: 
8) die katholische Pfarrstelle in Nordhausen, Dekanats Ellwangen, mit 29.3 Pfarr- 
genossen und einem ständigen Einkommen von 658 fl.; 
9) vie St. Vincenz-Kaplanei in Schussenried, Dekanats Waldsee, mit einem stän- 
digen Einkommen von 512 fl. Hiebei wird bemerkt, daß der künftige Inhaber dieser Pfründe 
verbunden ist, neben Erfüllung der stiftungsmäßigen Obliegenheiten, den Ortspfarrer in Be- 
sorgung der Pastoration nach Bedürfniß zu unterstützen; sodann 
10) vie neu errichtete katholische Pfarrstelle in Wuch zenhofen, Dekanats Leutkirch, 
welche im Pfarrorte und mehreren Filialhöfen 300 Pfarrgenossen zählt, im Pfarrorte eine 
Schule hat, und ein ständiges Einkommen von 635 fl. gewährt. 
Die Bewerber um diese drei Stellen werden aufgefordert, sich binnen vier Wochen bei 
dem katholischen Kirchenrathe vorschriftmäßig zu melden. 
11) Die Bewerber um vie erledigte in ver ersten Besolvungesklasse stehende Revierför- 
stersstelle in Altenstaig haben binnen vier Wochen bei der Finanzgkammer des Schwarz- 
walokreises vorschriftmäßig sich zu melden. % 
12) Die Bewerber um die bei ver K. Hof-Domänenkammer erledigte Kanzlei- 
Asstentenstelle werden aufgefordert. sich binnen drei Wochen vorschriftmäßig zu melven. 
Gedruckt bei G. Hasselhrink. 
  
  
 
	        
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