Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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Von der medieinischen Fakultät wurde der wissenschaftliche Preis dem Studirenden 
der Mediein, 
Theodor Bilharz, aus Sigmaringen, 
ertheilt, und dem Studirenden der Naturwissenschaften, 
August Ammann, aus Pfeffingen, 
ösfentliche Belobung zuerkannt. Dagegen konnte der chirurgische Preis dießmal nicht verge- 
en werden. 
Der pbilosophischen Fakultät und der staatswirthschaftlichen Fakultät sind in viesem 
Jahre keine Arbeiten über die gestellten Preis-Aufgaben zugekommen. 
Aus der Fürst bischöflich Speier'schen Stiftung erhielt den ausgesetzten Preis: 
Georg Michael Pachtler, von Mergentheim, 
Zögling des Wilhelmsstifts, 
und aus der Freiherrlich v. Palm'schen Seiftung: 
Johann Georg Sambeth, aus Mergentheim, 
Zögling des Wilbelmsstifts. 
Tübingen den 11. November 1847. Gehringer. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte Kaplanei in Neukirch, Dekanats Tettnang, wolche 
aus eigenen Gütern, Grundgefällen, Kapitalien, Besoldungen und Gebühren ein ständiges 
Einkommen von 5530 fl. gewährt, haben sich binnen vier Wochen bei dem katholischen Kirchen- 
rathe zu melden. " - 
2) Die Bewerber um die mit einer Besoldung von 1100 fl. verbundene Stelle eines 
S““Zs in Oberndorf haben sich binnen drei Wochen bei dem Berg- 
rathe, und · 
3) die Bewerber um die Forsiwartsstelle zu Apfelbof, Forsts Mergentheim, mit 
welcher eine Besoldung von 300 fl. verbunden ist, binnen drei Wochen bei der Finanzkammer 
des Jaxikreises vorschriftmäßig zu melden. 
4) Bei der Finanzkammer des Schwarzwaldkreifes ist eine Revisorsstelle in 
Erledigung gekommen. Die Bewerber um dieselbe haben binnen drei Wochen bei gedachter 
Finanzkammer vorschriftmäßig sich zu melden. 
5) Die Bewrrber um die bei der Oberrechnungskammer erledigte Stelle eines 
Kanzlei-Assistenten werden aufgefordert, binnen drei Wochen bei der Oberrechnungskammer 
vorschriftmäßig sich zu melden. 
6) Die Bewerber um die bei der Negierung des Donankreises erledigte Kanz- 
lei-Assistentenstelle werden aufgefordert, sich binnen drei Wochen bei der gedachten Regierung 
vorschriftmäßig zu melden. 
7) Die Bewerber um die erledigte Aktuarsstelle bei dem Amts-Oberamt Stuttgart 
werden aufgefordert, sich bei der Regierung des Neckarkreises binnen drei Wochen vorschrift- 
mäßig zu melden. « -
	        
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