Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

117 
19. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Dienstag den 4. April 1848. 
Inhalt. 
Konigliche Dekrele. Königl. Verordnung, die Auflösung der Stände-Versammlung betreffend. 
Unmittelbare Königlüche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
die Auflösung der Stände-Versammlung betreffend. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
In der Absicht, Unserem Volke die Gelegenheit zu geben, durch neue Stän- 
dewahlen seine Gesinnungen in Betreff der Unsere Regierung leitenden Grundsätze 
und hinsichtlich derjenltgen Maaßregeln auszusprechen, welche Unser Ministerium nach der 
ergangenen Bekanntmachung vom 11. d. M. den Ständen vorschlagen wird, verordnen Wir, 
in Gemäßheit der Verfassungs-Urkunde 5. 186 und nach Anhörung Unseres Geheimen- 
Rathes, wie folgt:
	        
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