Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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b) Die Bestellung von zehen geprüften Rechts-Candidaten zu Referendären zweiter Classe betreffend. 
Diejenigen zeben Rechts-Candidaten, welche nach der vorstehenden Bekanntmachung die 
erste Dienstprüfung genügend erstanden haben, sind ihrem Ansuchen gemäß zu Referendären 
zweiter Classe bestellt und für die erste Hälfte ihres Dienst-Probejahrs den K. Gerichtshöfen 
folgender Maaßen zugetheilt worden: 
« I. Dem Gerichtshofe in Eßlingen: 
Eduard Elben, 
Georgii, 
Heiden; 
II. dem Gerichtshofe in Tübingen: 
Gleich, 
Roth, 
Stahl; 
III. dem Gerichtshof in Ellwangen: 
Kehle, 
Palm; 
IV. dem Gerichtshof in Ulm: 
Bernheim, 
Emil Elben. 
Die vorbenannten Referendäre haben sich nun bei den Gerlchtshofen, denen sie zugetheilt 
find, unverzüglich zur Dienstleistung anzumelden, und von den letzteren wird die gewöhnliche 
Anzeige über die vorgenommene Beeidigung gewärtigt. 
Stuttgart den 8. Januar 1848. Prieser. 
B8) Des Departemente des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
a) Auszeichnung mehrerer Landjäger. 
Unter Hinweisung auf den K. 40 und 50 der K. Verordnung vom 5. Juni 1823 über 
die Organisation des Landjäger-Corps werden die mehreren Unteroffizieren und Landjägern 
wegen Auszeichnung im Dienste verwilligten Belohnungen öffentlich bekannt gemacht:
	        
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