Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

161 
Vermöge höchster Entschließung vom 8. d. M. haben Seine Majestät der König 
den Staatsrath, Freiherrn v. Blomberg, von dem Posten eines K. Bundestags-Gesandten 
abzuberufen und zu quiesciren, und die Funktionen eines K. Bundestags-Gesandten einst- 
weilen dem K. Ober-Tribunalrath, Freiherrn v. Sternenfels zu übertragen geruht. 
Sodann haben Höchstvieselben vermoge böchster Entschließung vom 10. d. M. 
die erledigte zweite Buchhaltersstelle bei dem Cameralamt Ulm dem Finanz-Referendär 
Herdegen, 
vie erledigte Buchhaltersstelle bei dem Cameralamt Creglingen dem biseherigen Ver- 
weser derselben, Finanz-Referendär Eberspächer, und 
die erledigte Hüttenamts-Asssstentenstelle zu Unterkochen dem Bergkadetten Keller zu 
übertragen, wie auch 
vermöge böchsten Dekrets vom 13. d. M. den Oberamtsrichter Schmid in Heiden- 
heim, seinem Ansuchen gemäß, wegen andauernder Krankheit in den Ruhestand zu versetzen 
geruht. 
Der auf die Caplanei in Niederstotzingen durch den Freiberrn v. Stotzingen patronatisch 
ernannte Pfarrer Zink in Stetten ist unter dem 31. v. M., ferner 
die von dem Freiherrn Mar v. Ulm-Erbach dem Parrverweser Bitzenauer in Mittel- 
biberach auf vie dortige Caplanei ertheilte patronatische Nomination unter dem 4. d. M., und 
die von dem Fürsten von Hohenlohe-Oehringen dem Parrverweser Beuerlein zu 
Forchtenberg, Dekanats Oehringen, zu der dortigen Pfarrstelle ertheilte patronatische Nomina- 
tion unter dem 7. d. M. landeöherrlich bestätigt worden. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
a) Bekanntmachung, betressend die Besetzung des Bezirksamis Wurzach. 
Da das K. Fürstliche Bezirksamt Wurzach dem bisberigen Verweser desselben, Bullin- 
ger, durch den Fürsten v. Waldburg-Zeil-Wurzach definitiv übertragen worden ist; so wird
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.