Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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den Hauptmann v. Köhl des dritten Infanterie-Regiments, auf sein Ansuchen wegen 
Kränklichkeit in das Ehren-Invaliden-Corps versetzt, und 
dvem Rittmeister v. Stockmayer im ersten Reiter-Regiment die nachgesuchte Entlassung 
aus dem K. Militärdienste bewilligt, so wie folgende Beförderungen in der Reiterei zu ver- 
fügen geruht:: 
der Oberlieutenant, Schützenoffizier des vierten Regiments, v. Gültlingen, rückt 
zum Rittmelster im ersten Regimente vor, 
der Oberlieutenant v. Silberhorn des vierten Regiments wird zum Schützenoffzier, 
der Lieutenant Stein im dritten Regimente zum Oberlieutenant in demselben ernannt, 
und 
der aggregirte Lieutenant des ersten, v. Rantzau, im vierten Regimente eingetheilt. 
Vermäöge höchster Entschließung von demselben Tage haben Seine Königliche 
Majestät den General-Major v. Meisrimmel zum Vice= Gouverneur der Bundes- 
festung Ulm ernannt. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Civil-Senats des K. Gerichtshofs für den Schwarzwaldkreis. 
Bekanntmachung, betreffend die Bestätigung des von dem Freiherrn Carl Friedrich Cuno 
v. Wiederhold errichteten Familien-Statuts. 
Es wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß dem von dem Major im K. 
Generalstabe, Freiherrn Carl Friedrich Cuno v. Wiederhold, unter dem 11. December 
1847 errichteten Familien-Statute, wodurch das durch diesseitigen Beschluß vom 3. Novem- 
ber 1845 nach vorgängiger öffentlicher Aufforderung derer, welche Fidei-Commiß= oder andere 
dingliche Ansprüche zu machen haben, als Allod anerkannte Rittergut Rietheim und Hohen- 
karpfen, O. A. Tuttlingen, mit den dazu erworbenen bürgerlichen Grundstücken auf der Mar- 
kung Rietheim, 
1) für seine Leibes-Erben männlichen und weiblichen Geschlechts; nach dem Tode oder 
der Absindung seiner Töchter aber
	        
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