Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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aufgefordert, sich binnen drei Wochen bei der Finanzkammer des Jart-Kreises vorschriftmä- 
ßig zu melden. 
4) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines Floß-Inspektors zu Calmbach, wel- 
cher die Leitung des Scheiterholz-Floßes auf der Enz und Nagold, so wie die Verwaltung 
sämmtlicher Floß-Anstalten des untern Schwarzwaldes zu besorgen hat, dagegen neben einer 
Hausmiethe-Entschädigung von 120 fl. und einem Aversum von 400 fl. für die Haltung eines 
Dienstpferdes und sonstigen Amtsaufwand, den Gehalt eines Revierförsters erster Classe mit 
750 fl., sodann für auswärtige Geschäfte täglich 3 fl. Diäten und Reisekosten erhält, werden 
aufgefordert, sich binnen drei Wochen bei der Finanzkammer des Schwarzwaldkreises vor- 
schriftmäßig zu melden. " 
5) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Birkach, Dekanats Stuttgart, welche im 
Mutterorte 884, in den Filialien Riedenberg und Kleinhohenheim 190 Kirchengenossen 
zählt, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu 
melden. Das Einkommen berechnet sich in Preisen des Sportelgesetzes zu 1155 fl., worunter 
464 fl. 12 kr. für Zehenten begriffen sind, bezüglich welcher sich der künftige Pfarrer die Ab- 
lösung nach dem Ablösungsgesetz vom 14. April d. J. gefallen zu lassen hat. 
6) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Oberbrüden, Dekanats Backnang, wel- 
che im Mutterort und den dazu gehörigen 9 Weilern und Höôfen 1057 Kirchengenossen zählt, 
haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. 
Das noch nicht verwandelte Einkommen ist zu 879 fl. in Preisen des Sportelgesetzes berech- 
net, wobei bemerkt wird, daß der Pfarrer weder Zehenten noch Gülten zu beziehen hat. 
7) Die Bewerber um die erledigte Praarrei Strümpfelbach, Dekanats Waiblingen, 
welche 1380 Kirchengenossen zählt, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen 
Consistorium vorschriftmäßig zu melden. Das bezüglich des Zehentens im Jahr 1836 verwandelte 
Einkommen berechnet sich zu 816 fl. in Preisen des Sportelgesetzes. 
8) Die Bewerber um die erledigte Aktuarsstelle bei dem Oberamtsgerichte Balingen 
haben sich innerhalb vierzehen Tagen bei dem K. Gerichtshofe in Tübingen zu melden. 
Die Bewerber um die erledigte Aktuarsstelle bei dem Oberamte Gerabronn haben 
sich binnnen zehen Tagen bei der Regierung des Jartkreises vorschriftmäßig zu melden. 
10) Mit dem 30. Juni d. J. wird die Stelle eines ärztlichen Gehülfen an dem Ca- 
tharinen-Hospital zu Stuttgart erlevigt. Die Bewerber um dieselbe werden aufge- 
fordert, innerhalb drei Wochen bei dem Ministerium des Innern sich zu melden. Sie wird 
einem inländischen Candidaten der Heilkunde, der wenigstens die erste medicinische Staats- 
prüfung mit Erfolg erstanden hat, und zwar bei sonst gleicher Tüchtigkeit vorzugsweise dem- 
jenigen, welcher sich neben der innerlichen Medicin auch der Wundarzneikunde und der Ge- 
burtshülfe zum mindesten theoretisch gewidmet hat, auf ein Jahr übertragen. Mit der 
Stelle ist der Genuß freier Wohnung im Krankenhause und ein Gehalt von jährlichen 
150 fl. verbunden. Außerdem wird einem bedürftigen Candidaten, wenn er die Stelle zur 
Zufriedenheit versehen hat, der Genuß eines von dem Medicinalrath Dr. Plieninger 
biezu gestifteten Stipendiums im Betrage von 18 fl. von dem hiesigen Stiftungsrathe bewil- 
ligt. Den Eingaben der Bewerber sind die erforderlichen Zeugnisse über ihre persönlichen, 
nöthigenfalls auch insbesondere über ihre ökonomischen Verhältnisse beizuschließen. 
Gedruckt bei G. Hasse lbrink 
 
	        
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