Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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II. Verfügungen der Departement. 
A) Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. , 
a) Bekanntmachung, betreffend die Verleihung des Prädikats „Stadtgemeinde“ an den Markl- 
flecken Niederstotzingen, Oberamts Ulm. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 10. d. M. 
auf die Bitte der bürgerlichen Collegien zu Niederstotzingen, Oberamts Ulm, diesem Markt- 
slecken das Prädikat „Stadtgemeinde“ gnädigst zu verleihen geruht. 
Stuttgart den 11. Mai 1818. Duvernoy. 
b)) Bekanntmachung, betreffend die Bildung zweier neuen Gemeinden, Grab und Gros-Oerlach, 
im Oberamte Backnang.“ 
Da Rückiichten des öffentlichen Dienstes eine Aenderung der Gemeinde-Bezirke Murr- 
bardt, Sulzbach und Reichenberg, Oberamts Backnang, nothwendig gemacht haben, ist solche 
in nachstehender Weise verfaßt worden: 
1) von ihrem bisherigen Gemeinde-Verband wurden getrennt: 
a) von der Gemeinde Sulzbach, 
die Parzellen Groß-Oerlach, Klein-Oerlach, Glashütte, Lämmersbach, Heben- 
brach und Trauzenbach; 
b) von der Gemeinde Murrhardt, 
die Parzellen Grab, Schönbronn, Morbach, Mannenweiler, Rösersmühle und 
Schönthalhöfle; 
c) von der Gemeinde Reichenberg, 
die Parzellen Ober-Mittel= und Unter-Fischbach. « 
2) Diese von ihrem bisherigen Verbande getrennten Orte bilden Hinsort zwei neue 
Gemeinden, die eine mit dem Hauptort und Sitz des Schultheißen in Groß-Oerlach, — die 
andere mit dem in Grab. 
Die Gesammt-Gemeinde Grof-Oerlach besteht aus den Orten: 
Groß-Oerlach, 
Klein-Oerlach, 
Glashütte, 
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