Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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Laͤmmersbach, 
Ober-Fischbach, 4 
Mittel-Fischbach und 
Unter-Fischbach. 
Der Gesammt-Gemeinde Grab sind zugetheilt die Orte: 
Grab, 
Hohenbrach, 
Trauzenbach, 
Schönbronn, 
Morbach, 
Mannenweiler, 
Rösersmühle und 
Schönthalhöfle. 
Diese veränderte Gemeinde-Eintheilung tritt mit dem 1. Juli d. J. in Wirksamkeit. 
Stuttgart den 13. Mai 1848. Duvernoy. 
-P) Verzicht des Mechanikers Wahl auf das ihm verliehene Erfindungs-Patent auf Verbesserungen 
in der Lagerung, Fassung und Befestigung der Blöcke bei Brekter-Sägmaschinen. 
Da der Mechaniker und Sägmühle-Besitzer Friedrich Wahl von Stuttgart auf das 
ihm durch böchste Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 23. Juli 1845 
(Reg. Blatt S. 251) auf fünf Jahre verliehene Erfindungs-Patent auf die von ihm vorge- 
legten Verbesserungen in der Lagerung, Fassung und Befestigung der Blöcke bei Bretter- 
Sägmaschinen unter dem 17. v. M. Verzicht geleistet hat; so wird solches zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 15. Mai 1848. Duvernoy. 
d) Verfügung, betreffend die Vergütungen der allgemeinen Brandversicherungs-Ansialt an die 
Oberamts-Pfleger für Auszahlung von Brand-Entschädigungen. 
In der Verfügung vom 9. Oktober 1828 (Reg. Blatt S. 791) ist die Belohnung der 
Oberamtepfleger für die Auszahlung der Brand-Entschädigungen vorbehältlich weiterer Ver- 
fügung festgesetzt worden; das Ministerium findet sich nunmehr veranlaßt, in dieser Hinsicht 
Folgendes zu verfügen:
	        
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