Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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Da Seine Königliche Majestät durch höchste Entschließung vom 5. d. M. dem- 
selben deßbalb eine außerordentliche Belohnung aus der Staatskasse zu bewilligen geruht, auch 
befohlen haben, daß derselbe öffentlich belobt werden solle; so wird solches hiemit zur allge- 
meinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 6. Juli 1848. Duvernoy. 
2. Der Regierung des Schwarzwalvkreises. 
Bekanntmachung, betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an die Schützen- 
Gesellschaft in Calw. 
In Folge der durch Art. 14 des Gesetzes über die Volksbewaffnung vom 1. April l. J. 
(Reg. Blatt S. 105) den Kreisregierungen ertheilten Erchächtigung ist der Schützen-Gesell- 
schaft in Calw die juristische Persönlichkeit verliehen worden; was hiedurch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht wird. 
Reutlingen den 1. Juli 1848. Autenrieth. 
B) Des Finanz-Departements. 
Des Finanz-Ministerium. 
Bekanntmachung des Ergebnisses einer zweiten höheren Finanz-Dienstprüfung. 
Bei der am 13. v. M. und den folgenden Tagen vorgenommenen zweiten höheren 
Dienstprüfung im Finanzsache sind folgende Candidaten zur Bewerbung um die in &. 3 der 
K. Verordnung vom 10. Februar 1837 bezeichneten Aemter des Finanz-Departements be- 
fähigt erklärt worden: 
1) Bossert, Adolph, von Reutlingen. 
2) Cull, Emil Carl Friedrich, von Crailsheim. , 
3) Ebert, Erich Wilhelm Gustav, von Matzenbach, Oberamts Crailsheim. 
4) Götz, August Friedrich, von Stuttgart. 
5) Götz, Joseph Anten, von Geisingen, Oberamts Münsingen. 
6) Hörner, Eugen, von Balingen. 
7) Kübler, Christian Ludwig Heinrich, von Brackenheim. 
8) Müller, Friedrich, von Eßlingen. 
9) Ott, Georg Gottlob, von Künzelsau.
	        
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