Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

329 
Mittnacht, 
Römer; 
II. dem Gerichtshofe in Tübingen: 
Beck, 
Bierer, 
Schall, 
Schott, 
Traub; 
III. dem Gerichtshofe in Ellwangen: 
Bucher, 
Hölderlin, 
Steeb, 
Uhland, 
Winter; 
IV. dem Gerichtshofe in Ulm: 
Cuhyorst, 
Härlin, 
v. Holzschuher, 
Mayr, 
Reyscher. 
Die vorbenannten Referendäre haben sich nun bel den Gerichtshöfen, denen sie zuge- 
theeiilt sind, unverzüglich zur Dienstleistung anzumelven, und von den Letzteren wird die ge- 
wbnliche Anzeige über die vorgenommene Beeidigung gewärtigt. 
Stuttgart den 13. Juli 1848. Für den Departements-Chef: 
Harpprecht. 
B) Der Departements des Innern und des Kriegswesens. 
Der Ministerien des Innern und des Kriegswesens. 
Verfügung, betreffend das Verhältniß des stehenden Heers zu der Bürgerwehr. 
Zu Feststellung der zwischen dem Militär und der Bürgerwehr eintretenden Beziehungen 
wir in Gemäßheit höchster Entschließung vom 9. d. M. Folgendes verfügt:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.