Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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Die von dem Fürsten von Thurn und Taxis dem Parrverweser Egle in Steinbach 
bei Comburg auf die Pfarrstelle Obersulmentingen, Dekanats Biberach, ertheilte patronatische 
Ernennung ist landesherrlich am 25. v. M. bestätigt, und 
vurch höchste Entschließung vom 26. v. M. der Uebertragung der zu Altdorf, Ober- 
amts Ravensburg, neu errichteten Posterpedition (oben S. 273) an den Karl Ruoff da- 
selbst die landesherrliche Bestätigung ertheilt worden. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Bekanntmachung den Verkauf eines Theils des Vorraths an älteren Regierungs-Blättern und 
Rechts-Erkenntnissen betreffend. 
Da die noch vorhandenen einzelnen Nummern des Regierungs-Blatts von den Jahren 
1840—1845 und die unvollständigen Eremplare der Rechts-Erkenntnisse von den Jahren 
1825—1845 nach dem 31. August 1848 als Makulatur werden verkauft werden; so wird 
dieses zu dem Zwecke öffentlich bekannt gemacht, damit diesenigen, welche zur Ergänzung 
mangelhafter Eremplare des Regierungs-Blatts und der Rechts-Erkennlnisse noch einzelne 
Nummern jener älteren Jahrgänge zu kaufen wünschen, dieß bis zu dem gedachten Zeit- 
punkte thun mögen. 
Der Preis dieser Blätter ist aufeinen Kreuzer für den Bogen heralgesetzt wor- 
den, wie dieß bezüglich der einzelnen Nummern des Regierungs-Blatts von den Jahren 
1806 —1839 durch Verfügung vom 22. September 1843 (Reg. Blatt S. 706) geschah. 
Stuttgart den 1. August 1848. Für den Departements-Chef: 
Harpprecht. 
"8) Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
a) Bekanntmachung, betreffend die Auszeichnung des Polizei-Wachtmeisters Falschebner in Ulm. 
Seine Köuigliche Majestät haben vermöge Höchster Entschließung vom 28. v. M.
	        
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