Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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5. 15. 
Zur Ausstellung landwirthschaftlicher Produkte, welche ihrer Seltenheit oder Vollkom- 
menheit wegen der besonderen Aufmerksamkeit des vaterländischen Publikums würdig sind, 
werden besondere Buden aufgeschlagen werden. 
* 
Auch die Erfinder, Verfertiger oder Besitzer ausgezeichneter Fabrikate, Werkzeuge, Ma- 
schinen rc. werden eingeladen, dieselben auf diesem Wege dem Publikum zur anschaulichen 
Kenntniß zu bringen. 
K. 17. 
Den Schaulustigen bleibt nicht allein der äußere Umkreis der Rennbahn, sondern auch 
die Rennbahn selbst, letztere jedoch nur bis zu Anfang der Preisevertheilung geöffnet. 
Für diejenigen Zuschauer, welche sich der unter polizeilicher Aufsicht aufgeschlagenen Schau- 
geruste nicht bevienen wollen, wird ein hinreichender Theil des Umkreises angewiesen. Da- 
gegen ist das Eindringen unter die Schaugerüste, so wie der Eintritt in die inneren, zur 
Ausstellung der verschiedenen Thiergattungen bestimmten Räume, zu Verhütung jeden Un- 
falls verboten. 
5. 18. 
In gleicher Absicht ist der Zutritt zu dem Schauplatze nur Fußgängern, mit gänzlichem 
Ausschluß von Wagen und Merden, gestattet. Aus demselben Grunde ist von dem Publi- 
kum zu erwarten, daß es das Mitführen von Hunden unterläßt. 
Je mehr diese polizeilichen Anordnungen blos auf die eigene Sicherheit und möglichste Be- 
quemlichkeit der Zuschauer berechnet sind, vesto gewisser glaubt man sich der Hoffnung überlassen 
zu dürfen, daß die Ordnung des Festes nicht vurch unbescheidene Zudringlichkeit gestört, viel- 
mehr den Anweisungen und Warnungen der aufgestellten Sicherheitswachen von Jedermann, 
ohne Unterschied des Standes, die gebührende Folge geleistet werde. 
Stuttgart den 8. August 1848. Duvernoy. 
C) Des Departements des Kirchen= und Schulwesens. 
Des Ministerium des Kirchen= und Schulwesens. 
Bekanntmachung, betreffend die Errichtung einer Pfarrverweserei in Gerhausen, Dekanats 
Blaubeuren. 
Vermäge höchster Entschließung vom 4. d. M. ist die Lostrennung des Filials Ger-
	        
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