Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

r/70. 
RNegierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Sonntag den 20. August 1848. 
  
nhalt. 
Königliche Dekrete. Königliche Verordnung, die Einberufung der Stände-Versammlung betreffend. — Dienst- 
achrichten. 
Verfügungen der Departements. Verfägung, betreffend die Herabsetzung des Kostpreises für die Ge- 
kangenen bei den Bezirksstellen. — Verfügung, betreffend die Herabsetzung des Koßtpreises bei den auf dem 
Transport befindlichen Gefangenen. — Verfügung, betreffend vie Instruktion über Wachdienst, Mänkeln, Be- 
handlung des Gewehrs, Trommel-Signale und das Verhältniß der Bürgerwehr zum stehenden Heer. — Ver- 
fügung, betreffend die Auszeichnungen der Offiziere und Unteroffiziere der Bürgerwehr. — Ergebniß der im 
laufenden Sommer vorgenommenen zwiten Dienstprüfung evangelischer Predigtamts-Camidaten. 
Dienst-Erledigungen. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Königliche Verordnung 
die Einberufung der Stände-Versammlung betreffend. 
Wilhemim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
In Gemähheit der §K. 127 und 186 der Verfassungs-Urkunde haben Wir nach An- 
hörung Unseres Geheimen Raths beschlossen, die getreuen Stände Unseres Königreichs auf 
Mittwoch den 20. September d. J. 
zum ordentlichen Landtag in Unsere Haupt= und Restdenzstadt Stuttgart einzuberufen. 
Wir befeblen demnach, daß die Mitglieder beider Kammern am 18. September d. J. 
sich dahier einfinden und am folgenden Tage bei dem ständischen Ausschusse sich legitimiren.
	        
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