Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die Stelle eines Stadtpfarrers und Dekans in Nürtingen, 
mit welcher ein Einkommen von 1308 fl. in Preisen des Sportelgesetzes verbunden ist, 
haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Conststorium vorschriftmäßig zu melden. 
2) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Eningen, Dekanats Reutlingen, welche 
4923 Kirchengenossen zählt, haben sich binnen vier Wochen bei dem akademischen Senat in 
Tübingen, welchem vie Präsentation zu dieser Stelle für dießmal zukommt, zu melden. Das 
Einkommen der Pfarrei belauft sich, nach Abzug von 365 fl. für einen von dem evangeli- 
schen Conststorium zu ernennenden ständigen Vikar, welchem der Pfarrer Kost und Logis zu 
reichen hat, auf 1289 fl., worunter aber 751 fl. für Zehenten und Gülten begriffen sind, 
bezuglih welcher sich der künftige Geistliche die Ablösung im gesetzlichen Maaßstab gefallen 
assen muß. 
3) Die Bewerber um vie erledigte Marrei Seißen, Dekanats Blaubeuren, welche 
619 Kirchengenossen zählt, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium 
vorschriftmäßig zu melven. Das Einkommen belauft sich auf 1100 fl., worunter aber 580 fl. 
für Zehenten begriffen sind, bezüglich deren sich der künftige Geistliche die Ablösung im ge- 
setzlichen Maasstab gefallen zu lassen hat. . 
4) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Remmingsheim, Dekanats Tübingen, 
welche 643 Kirchengenossen zählt, und mit einem verwandelten Einkommen von 098 fl. ver- 
bunden ist, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmä— 
ßig zu melden. 
5) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Peterzell, Dekanats Sulz, haben sich 
innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium zu melden. Die Zahl der Kir— 
chengenossen beträgt in dem Mutterort 372 und in den drei Filialien, von welchen das eine 
halbe Stunde entfernte Römlinsdorf eine eigene Schule und eine Kirche hat, in welcher alle 
vierzehen Tage am Sonntag Nachmittag abwechselnd mit dem Mutterorte eine Catechisation 
zu halten ist, 471. Das Einkommen belauft sich einschließlich von 216 fl. 24 kr. für Zehen- 
ten, bei welchen sich der künftige Geistliche die Ablösung im gesetzlichen Maasstab gefallen 
lassen muß, auf 917 fl. 
6) Die Bewerber um das erledigte Forstamt zweiter Classe Zwiefalten, haben sich 
binnen drei Wochen bei der Finanzkammer des Donaukreises, und 
7) die Bewerber um die erledigte Buchhaltersstelle bei dem Cameralamt Eßlingen 
binnen der gleichen Frist bei dem vortigen Cameralverwalter vorschriftmäßig zu melden. 
8) Da der Bewerberaufruf, das erledigte Aktuariat bei dem Oberamt Neresbeim 
betreffend, in der Nummer 45 des Regierungs-Blatts den erwünschten Erfolg nicht gehabt 
bat, so wird diese Stelle wiederholt zur Bewerbung mit einer Meldungefrist von vierzehen 
Tagen ausgeschrieben. 
9) Die Bewerber um die erledigte Kanzlei-Assistentenstelle bei dem Ministerium des 
Innern mit dem Normalgehalt von 600 fl. werden aufgefordert, sich binnen drei Wochen 
bei dem gedachten Ministerium vorschriftmäßig zu melden. 
  
Gedruckt bel G. Hasselhrink.
	        
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