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Die Lehre über das Gewissen und die Freiheit: zwei bis dreimal wöchentlich,
Repetent Stemmer.
Ueber die wichtigsten Materien des katholischen Kirchenrechts: Repetent Kober.
Pädagogik und Didaktik mit Erläuterung der vaterländischen Elementar-
schulgesetze: dreimal wöchentlich, Wilhelmsstifts-Direktor, Oberkirchenrath Schott.
Rechtswissen schaft.
Encyclopädie der Rechtswissenschaft: viermal wöchentlich um 2 Uhr,
Prof. Dr. G. Bruns.
Naturrecht, nach seinem Lehrbuche: viermal wöchentlich von 9—10 Uhr, Prof.
Dr. Warnkönig. ·
JnstitutionendeörömischenRechtsnachMühlenbruchsLehrbuchesechs-
malwöchcntlichumlthr,Prof.Dr.v.Schrade1-.
Institutionen des römischen Rechts nach seinem Lehrbuch: sechsmal
wöchentlich um 11 Uhr, Prof. Dr. Warnkönig.
Institutionen des römischen Rechts:; fünf bis sechsmal wöchentlich um
11 Uhr, Privatdocent Dr. Pfeiffer.
Pandekten, mit Ausnahme des Familien= und Erbrechts, nach Vangerows Leit-
faden: sechsmal wöchentlich um 8 und 9 Uhr, Kanzler Dr. v. Wächter.
Der Pandekten erster Theil: in wöchentlichen 10—11 Stunden um 11 Uhr und
um 4 Uhr, Prof. Dr. Mayer. "“
Römisches Familien= und Erbrecht: sechsmal wöchentlich um 11 Uhr,
Prof. Dr. G. Bruns.
Ein Pandekten-Praktikum und Repetitorium;: zweimal wöchentlich in
noch zu bestimmenden Stunden, Derselbe.
Römische Rechtsgeschichte, nach Hugo's Lehrbuch: fünfmal wöchentlich um
3 Uhr, und dreimal um 5 Uhr, Prof. Dr. v. Schrader.
Das deutsche Privatrecht, mit Einschluß des Lebenrechts: sechsmal wöchentlich
von 10 — 11 Uhr und zweimal von 5—6 Uhr, Prof. Dr. Michgaelis.
Handels= und Wechselrecht, nebst dem Gewerberecht, gemeines und
württembergisches: dreimal wöchentlich von 5—6 Uhr, Derselbe.