Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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Die Lehre über das Gewissen und die Freiheit: zwei bis dreimal wöchentlich, 
Repetent Stemmer. 
Ueber die wichtigsten Materien des katholischen Kirchenrechts: Repetent Kober. 
Pädagogik und Didaktik mit Erläuterung der vaterländischen Elementar- 
schulgesetze: dreimal wöchentlich, Wilhelmsstifts-Direktor, Oberkirchenrath Schott. 
Rechtswissen schaft. 
Encyclopädie der Rechtswissenschaft: viermal wöchentlich um 2 Uhr, 
Prof. Dr. G. Bruns. 
Naturrecht, nach seinem Lehrbuche: viermal wöchentlich von 9—10 Uhr, Prof. 
Dr. Warnkönig. · 
JnstitutionendeörömischenRechtsnachMühlenbruchsLehrbuchesechs- 
malwöchcntlichumlthr,Prof.Dr.v.Schrade1-. 
Institutionen des römischen Rechts nach seinem Lehrbuch: sechsmal 
wöchentlich um 11 Uhr, Prof. Dr. Warnkönig. 
Institutionen des römischen Rechts:; fünf bis sechsmal wöchentlich um 
11 Uhr, Privatdocent Dr. Pfeiffer. 
Pandekten, mit Ausnahme des Familien= und Erbrechts, nach Vangerows Leit- 
faden: sechsmal wöchentlich um 8 und 9 Uhr, Kanzler Dr. v. Wächter. 
Der Pandekten erster Theil: in wöchentlichen 10—11 Stunden um 11 Uhr und 
um 4 Uhr, Prof. Dr. Mayer. "“ 
Römisches Familien= und Erbrecht: sechsmal wöchentlich um 11 Uhr, 
Prof. Dr. G. Bruns. 
Ein Pandekten-Praktikum und Repetitorium;: zweimal wöchentlich in 
noch zu bestimmenden Stunden, Derselbe. 
Römische Rechtsgeschichte, nach Hugo's Lehrbuch: fünfmal wöchentlich um 
3 Uhr, und dreimal um 5 Uhr, Prof. Dr. v. Schrader. 
Das deutsche Privatrecht, mit Einschluß des Lebenrechts: sechsmal wöchentlich 
von 10 — 11 Uhr und zweimal von 5—6 Uhr, Prof. Dr. Michgaelis. 
Handels= und Wechselrecht, nebst dem Gewerberecht, gemeines und 
württembergisches: dreimal wöchentlich von 5—6 Uhr, Derselbe.
	        
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