Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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Das württembergisches Privatrecht: sechsmal wöchentlich von 4—5 Ubr, 
oder in einer andern passenden Stunde, Derselbe. 
Deutsches Staatsrecht: fünfmal wöchentlich um 10 Uhr, wenn er nicht durch 
den Landtag abgehalten ist, Prof. IIr. Reyscher. 
Deutsches und württembergisches Staatsrecht: sechsmal wöchent- 
lich um 11 Uhr, Privatvocent Dr. Ziegler. 
Deutsche Rechtsgeschichte: fünf bis sechsmal wöchentlich um 10 Uhr, oder, 
auf Verlangen, in einer andern passenden Stunde, Privatdocent Dr. Göhrum. 
· Katholisches und protestantisches Kirchenrecht: fünfmal wöchent- 
lich um 4 Uhr, Prof. Dr. Warnkönig. 
Gemeiner deutscher und württembergischer Civilprozeß: fünfmal wöchentlich um 
2 Ubr, und Donnerstags um 9 Uhr, Prof. Dr. Maper. 
Die summarischen Prozeßarten und das Concursverfahren nach dem ge- 
meinen deutschen und württembergischen Prozeßrechte: zweimal wöchentlich, Privatdocent Dr. 
Pfeiffer. 
Gemeines deutsches und württembergisches Straf= und Polizeistrafrecht, 
zweiter Theil: fünfmal um 3 Uhr, Prof. Dr. Hepp. 
Gemeines deutsches und württembergisches Strafrecht: fünfmal wöchentlich um 8 
und 9 Uhr, Prof. Dr. Köstlin. 
Deutsches und württembergisches Strafrecht: sechsmal wöchentlich um 10 Uhr, Pri- 
vatdocent Dr. Ziegler. 
Ueber die Strafrechts-Theorien, hierauf über die Verbrechen gegen 
das Eigenthum: zweimal wöchentlich um 2 Uhr, öffentlich, Derselbe. 
Ein Criminal-Praktikum: auf Verlangen, Prof. Dr. Köstlin. 
Gemeiner deutscher und wüttembergischer Strafprozeß, unter Verweisung auf 
Zachariä's Grundlinien des deutschen Criminalprozesses, Göttingen 1837: sechsmal wöchentlich 
um 9 Uhr, Prof. Dr. Hepp. 
Gerichtliche Medicin. (S. Mediein.) 
Staatswissenschaften und ihre Hulfsfächer. 
Encyelopädie der Stagatswissenschaften: fünfmal wöchentlich, Prof. 
. Dr. Schütz.
	        
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