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Das württembergisches Privatrecht: sechsmal wöchentlich von 4—5 Ubr,
oder in einer andern passenden Stunde, Derselbe.
Deutsches Staatsrecht: fünfmal wöchentlich um 10 Uhr, wenn er nicht durch
den Landtag abgehalten ist, Prof. IIr. Reyscher.
Deutsches und württembergisches Staatsrecht: sechsmal wöchent-
lich um 11 Uhr, Privatvocent Dr. Ziegler.
Deutsche Rechtsgeschichte: fünf bis sechsmal wöchentlich um 10 Uhr, oder,
auf Verlangen, in einer andern passenden Stunde, Privatdocent Dr. Göhrum.
· Katholisches und protestantisches Kirchenrecht: fünfmal wöchent-
lich um 4 Uhr, Prof. Dr. Warnkönig.
Gemeiner deutscher und württembergischer Civilprozeß: fünfmal wöchentlich um
2 Ubr, und Donnerstags um 9 Uhr, Prof. Dr. Maper.
Die summarischen Prozeßarten und das Concursverfahren nach dem ge-
meinen deutschen und württembergischen Prozeßrechte: zweimal wöchentlich, Privatdocent Dr.
Pfeiffer.
Gemeines deutsches und württembergisches Straf= und Polizeistrafrecht,
zweiter Theil: fünfmal um 3 Uhr, Prof. Dr. Hepp.
Gemeines deutsches und württembergisches Strafrecht: fünfmal wöchentlich um 8
und 9 Uhr, Prof. Dr. Köstlin.
Deutsches und württembergisches Strafrecht: sechsmal wöchentlich um 10 Uhr, Pri-
vatdocent Dr. Ziegler.
Ueber die Strafrechts-Theorien, hierauf über die Verbrechen gegen
das Eigenthum: zweimal wöchentlich um 2 Uhr, öffentlich, Derselbe.
Ein Criminal-Praktikum: auf Verlangen, Prof. Dr. Köstlin.
Gemeiner deutscher und wüttembergischer Strafprozeß, unter Verweisung auf
Zachariä's Grundlinien des deutschen Criminalprozesses, Göttingen 1837: sechsmal wöchentlich
um 9 Uhr, Prof. Dr. Hepp.
Gerichtliche Medicin. (S. Mediein.)
Staatswissenschaften und ihre Hulfsfächer.
Encyelopädie der Stagatswissenschaften: fünfmal wöchentlich, Prof.
. Dr. Schütz.