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den Lieutenant v. Lützow dieses Regiments, zum Oberlieutenant, sämmtliche im ersten
Reiter-Regiment gnädigst befördert, so wie
den aggregirten Lieutenant Rau des dritten Reiter-Regiments in diesem eingetheilt.
Vermöge höchster Entschließung vom 6. d. M. ist der Oberamtmann Widenmann
von Maulbronn auf das erledigte Oberamt Herrenberg gnädigst versetzt, ferner
das erledigte Oberamt Münsingen dem Stadtdirektions-Sekretär Majer in Stutt-
gart, und
das erledigte Aktuariat bei dem Oberamte Nagold dem Regierungs-Referendär erster
Classe, Rooschütz in Rottenburg, gnädigst übertragen worden.
Dem Oberpostmeister Scholl in Ulm ist zu seiner Ernennung für die Hauptpost-
meistersstelle in Stuttgart die landesherrliche Bestätigung vermöge höchster Entscließung vom
30. v. M. Znädigst ertheilt worden.
II. Verfügungen der Departements.
4A4) Des Justiz-Departements.
Des Gerichtshofs für den Donaukreis.
Bekanntmachung, betreffend die Bestätigung des von dem Freiherrn Carl v. Wächter-Spittler
errichteten Familienstatuts.
Der Freiherr Carl v. Wächter-Spittler, K. Staatsrath zu Stuttgart, hat am
11. Juli 1848 ein Familienstatut errichtet, wonach das von ihm unter dem ½. Mai, und
3. August 1844 von der K. Staats-Finanzverwaltung erkaufte Rittergut Horn, Oberamts
Biberach, ein nach den Grundsätzen der Lineal-Erbfolge und nach dem Rechte der Erstge-
burt unter seinen männlichen ehelichen Nachkommen, und nach dem Erlöschen des Manns-
stamms in gleicher Weise unter den weiblichen ehelichen Nachkommen sich vererbendes Fami-
lien-Fidei-Commisgut bilden soll.
Nachdem nun diesem Familienstatute, nach gepflogener Rücksprache mit der K. Regie-
rung des Donaukreises, und vorbehältlich der Rechte dritter Personen, die richterliche Bestä-
tigung ertheilt worden ist; so wird dieß hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
So gegeben im Civil-Senat des K. Gerichtshofs für den Donaukreis.
Ulm den 12. August 1848. Reinhardt.