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Dienst-Erledigungen.
1) Die mit dem Dekanat verbundene katholische Stadt= und Garnisons-Pfarrei Stutt-
gart gewährt an Besoldungen und Capitalzinsen ein beständiges Einkommen von 1400 fl.,
nebst freier Amtswohnung, wozu für Unterricht und Pastoration an der K. Militär-Straf-
Anstalt eine widerrufliche Belohnung von 100 fl. kommt. Statt der Stolgebuhren Seitens
des K. Militärs vom Oberfeldwebel abwärts wird eine angemessene Aversal-Entschädigung
eingeleitet. Die Bewerber um diese Stelle haben sich binnen vier Wochen mit vorschrift-
mäßigen Eingaben an den katholischen Kirchenrath zu wenden.
2) Die erledigte Stelle des Vorstands am Wilhelmsstifte und des katholischen Stadt-
pfarrers zu Tübingen wird wieder besetzt werden. Neben den Obliegenheiten eines In-
stituts-Vorstehers und Stadtpfarrers hat der Stifts-Direktor über die Erziehungs= und Un-
terrichtslehre an der Universftät Vorlesungen zu halten, auch die Ordnung und Einrichtung
der Elementarschulen des Königreichs zu erläutern. Das Einkommen belauft sich an firer
Besoldung in Geld und Holz neben freier Wohnung im Wilhelmsstift auf 1400 fl. Die
Bewerber haben sich binnen vier Wochen bei dem katholischen Kirchenrathe vorschriftmäßig
zu meldrn.
3) Die in dem Regierungs-Blatt vom 26. Februar d. J. ausgeschriebene evangelische
Pfarrei Kirchenkirnberg, Dekanats Welzheim, welche bis jetzt wegen eines Besoldungs-
streits nicht besetzt werden konnte, wird mit einem Gehalt von 1105 fl., worunter 339 fl.
40 kr. für Zehenten begriffen sind, bezüglich deren sich der künftige Geistliche die Ablösung
im gesetzlichen Maasstabe gefallen zu lassen hat, wiederholt zur Bewerbung binnen vier
Wochen ausgeschrieben. «
4) Die Bewerber um die erledigte erste Helfersstelle in Tübingen, mit welchem ein
Einkommen von 970 fl. verbunden ist, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen
Conststorium vorschriftmäßig zu melden. Im Fall eine eigene Hospital-Pfarrei in Tübin-
gen errichtet werden sollte, hätte der künftige Oberhelfer wegen etwaiger Verminderung des
Bezugs von Stolgebühren keine Entschädigung anzusprechen.
5) Die Bewerber um die erste Helfersstelle in Kirchheim unter Teck, mit welcher
ein verwandeltes Einkommen von 720 fl. verbunden ist, haben sich binnen vier Wochen bei
dem evangelischen Conststorium vorschriftmäßig zu melden.