Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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Dienst-Erledigungen. 
1) Die mit dem Dekanat verbundene katholische Stadt= und Garnisons-Pfarrei Stutt- 
gart gewährt an Besoldungen und Capitalzinsen ein beständiges Einkommen von 1400 fl., 
nebst freier Amtswohnung, wozu für Unterricht und Pastoration an der K. Militär-Straf- 
Anstalt eine widerrufliche Belohnung von 100 fl. kommt. Statt der Stolgebuhren Seitens 
des K. Militärs vom Oberfeldwebel abwärts wird eine angemessene Aversal-Entschädigung 
eingeleitet. Die Bewerber um diese Stelle haben sich binnen vier Wochen mit vorschrift- 
mäßigen Eingaben an den katholischen Kirchenrath zu wenden. 
2) Die erledigte Stelle des Vorstands am Wilhelmsstifte und des katholischen Stadt- 
pfarrers zu Tübingen wird wieder besetzt werden. Neben den Obliegenheiten eines In- 
stituts-Vorstehers und Stadtpfarrers hat der Stifts-Direktor über die Erziehungs= und Un- 
terrichtslehre an der Universftät Vorlesungen zu halten, auch die Ordnung und Einrichtung 
der Elementarschulen des Königreichs zu erläutern. Das Einkommen belauft sich an firer 
Besoldung in Geld und Holz neben freier Wohnung im Wilhelmsstift auf 1400 fl. Die 
Bewerber haben sich binnen vier Wochen bei dem katholischen Kirchenrathe vorschriftmäßig 
zu meldrn. 
3) Die in dem Regierungs-Blatt vom 26. Februar d. J. ausgeschriebene evangelische 
Pfarrei Kirchenkirnberg, Dekanats Welzheim, welche bis jetzt wegen eines Besoldungs- 
streits nicht besetzt werden konnte, wird mit einem Gehalt von 1105 fl., worunter 339 fl. 
40 kr. für Zehenten begriffen sind, bezüglich deren sich der künftige Geistliche die Ablösung 
im gesetzlichen Maasstabe gefallen zu lassen hat, wiederholt zur Bewerbung binnen vier 
Wochen ausgeschrieben. « 
4) Die Bewerber um die erledigte erste Helfersstelle in Tübingen, mit welchem ein 
Einkommen von 970 fl. verbunden ist, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen 
Conststorium vorschriftmäßig zu melden. Im Fall eine eigene Hospital-Pfarrei in Tübin- 
gen errichtet werden sollte, hätte der künftige Oberhelfer wegen etwaiger Verminderung des 
Bezugs von Stolgebühren keine Entschädigung anzusprechen. 
5) Die Bewerber um die erste Helfersstelle in Kirchheim unter Teck, mit welcher 
ein verwandeltes Einkommen von 720 fl. verbunden ist, haben sich binnen vier Wochen bei 
dem evangelischen Conststorium vorschriftmäßig zu melden.
	        
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