Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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hiemit, unter Beziehung auf die Bekanntmachung vom 30. Juli d. J., zur öffentlichen Kennt- 
niß gebracht wird. 
Stuttgart den 22. September 1848. Duvernoy. 
b) Bekanntmachung, betreffend das Erlöschen eines Erfindungspatents. 
Da der Webermeister Johannes Weber, von Wolfschlugen, Oberamts Nürtingen, 
auf das ihm durch höchste Entschließung vom 19. August 1846 verliehene Erfindungspatent 
auf eine Verbesserung des Weberschiffs durch einen in der Höhlung desselben angebrachten, 
die Spule an ihrem freien Ende unterstützenden und ihr zu schnelles Ablaufen verbindernden 
hackenförmigen Draht (Reg. Blatt von 1846, S. 389) verzichtet hat, und das Patent hie- 
vurch erloschen ist; so wird solches zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 5. Oktober 1848. Duvernoy. 
B) Des Departements des Kirchen= und Schulwesenê. 
Des K. katholischen Kirchenratbs# 
a) Bekanntmachung, die Anzahl der künftighin in den Convikts-Verband aufzunehmenden 
Zöglinge betreffend. 
Da in Folge der seit dem Jahr 1839 neben der Normalzahl von vierzig Zöglingen 
der niedern katholischen Convikte jährlich geschehenen Aufnahme von noch zehen weiteren für 
tüchtig erkannten Schülern in den Convikts-Verband eine für den zeitlich außerordentlichen 
Bedarf ausreichende Anzahl von Candidaten des katholisch-geistlichen Standes erzielt worden 
ist, so wird künftighin die Zahl der jährlich in den Convikts-Verband aufzunehmenden Zög- 
linge wieder auf die Normalzahl gesetzt werden. Indem dieses, unter Beziehung auf die 
Verfügung des katholischen Kirchenraths vom 9. November 1839 (Reg. Blatt Nro. 62, 
S. 723), bekannt gemacht wird, wird angefügt, daß in besonders geeigenschafteten Fällen 
auch fernerhin unter den in gedachter Verfügung gegebenen Bestimmungen statt der Natu- 
ralverpflegung im Convikte, Stipendien werden verliehen werden. 
Stuttgart den 19. September 1848. 
Linvden.
	        
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