Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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Wilhelm Friedrich Nennich von Lauffen, in Tübingen. 
Wilhelm Schoffer von Gmünd, in Weingarten. 
Carl Friedrich Scholl von Ellwangen, in Tübingen. 
» Carl Wilhelm Stirm von Schorndorf, in Tübingen. 
Dieselben werden, unter Hinweisung auf die K. Verordnung vom 10. Februar 1837 
(Reg. Blatt S. 83) und auf die Verfügung vom 10. Juni 1845 (Reg. Blatt S. 216) 
aufgefordert, an dem genannten Tage, Morgens 8 Uhr, in dem Lokal der Prüsungs-Com- 
mission zu Tübingen sich einzufinden. 
Stuttgart den 2.88. Goppelt. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die erlevigte Stelle eines katholischen Stadtpfarrers in Heilbronn, mit welcher 
zur Zeit die Funktionen eines Haus-Geistlichen am Kreis-Gefängniß und des Religionsleh= 
rers am Gymnasium und der Realschule, so. wie eintretenden Falls die eines Garnisons= 
Parrers (wofür 100 fl. Belohnung gereicht würden) verbunden sind, gewährt einschließlich 
von 150 fl. für die beiden ersterwähnten Neben-Funktionen, an Besoldungen und Gebühren 
ein beschreibungsmäßiges Einkommen von 1230 fl., woran jedoch, falls das ständige Vika- 
riat besetzt wird, 400 fl. abgehen. Die Bewerber haben ihre Gesuche binnen vier Wochen 
bei dem katbolischen Kirchenrath einzureichen. 
2) Die Bewerber um die erledigte katholische Pfarrstelle Mittelbiberach, Dekanats 
Biberach, mit welcher man das Camerariat des Land-Capitels zu verbinden beabsichtigt, und 
welche beschreibungsmäßig aus eigenen Gütern, Zehenten (411 fl., wovon ein Theil bestrit- 
ten ist), Capitalien, Besoldungen (234 fl.) und Gebühren ein Einkommen von 8600 fl. ge- 
währt, haben ihre Gesuche binnen vier Wochen bei dem katholischen Kirchenrath einzureichen. 
3) Die Bewerber um die erledigte katholische Pfarrei Kirchhausen, Dekanats Ne- 
ckarsulm, welche über Abzug des Aufwands für den zu haltenden Vikar aus eigenen Gü- 
tern, Capitalien, Besoldungen (556 fl.) und Gebühren ein beschreibungsmäßiges Einkommen 
von 780 fl. gewährt, haben ihre Gesuche binnen vier Wochen bei dem katholischen Kirchen- 
rath einzureichen. 
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