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vermöge höchsten Dekrets vom 24. v. M. den Amtsnotar Riedinger in Markgrö-
ningen, Oberamts Ludwigsburg, seinem Ansuchen gemäß, auf die erledigte Amts-Notars-
stelle in Giengen, Oberamts Heidenbeim, zu versetzen gnävigst geruht.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 28. v. M.
den Hauptmann v. Glaser des vierten Infanterie-Regiments, auf sein Ansuchen, wegen
Krankheit, auf ein Jahr aggregirt,
den Hauptmann v. Fischer des achten zum sechsten, und
den Oberlieutenant Schäffer des fünften zum siebenten Infanterie-Regimente versetzt,
sodann
den Oberlieutenant Schmid des siebenten zum Hauptmann im vierten Infanterie-Regiment,
den Oberlieutenant August v. Hügel des achten zum Hauptmann in diesem,
den Lieutenant v. Arand des zweiten zum Oberlieutenant im achten, und
den Lieutenant v. Gaisberg des vierten zum Oberlieutenant im fünften Infanterie-
Regimente gnädigst befördert.
Die von dem Freiherrn v. Naßler dem Pfarrer Moninger in Berstingen ertbeilte
Nomination auf die Pfarrstelle Unterthalheim, Oberamts Nagold und Dekanats Horb, er-
hielt am 22. v. M. die landesherrliche Bestätigung.
Vermäge höchster Entschließung vom 23. v. M. haben Seine Königliche Maje-
stät der wegen Alters und Kränklichkeit nachgesuchten Dienstentlassung des Posthalters Lin-
ver zu Ehingen, so wie der von dem Fürsten Erblandpostmeister vorgeschlagenen Uebertra-
gung des hledurch erlevigten Postdienstes an den Kronprinzwirth Lin der daselbst, mit dem
Titel eines Postverwalters, die landesherrliche Bestätlgung gnädigst ertheilt.
II. Verfügungen der Departements.
A) Der Departements der Justiz, der auswärtigen Angelegen-
heiten, des Innern, des Kriegswesens und der Finanzen.
Der Ministerien der Justiz, der auswärtigen Angelegenheiten, des Innern,
des Kriegswesens und der Finanzen.
Verfügung, betreffend eine Kanzleifeuer-Ordnung.
Zu Verhütung von Brandfällen in den Kanzleien und zu Sicherung augenblicklicher