Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

581 
67. 
Regierungs Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Donnerstag den 7. December 1848. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Brandschadens-Umlage für das Verwal- 
tungsjahr 1818—49. — Rechenschaft über die Verwaltung der allgemeinen Brandschadens-Versicherungskasse 
auf das Jahr 1846 — 47. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der DOepartements. 
Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
a) Verfügung, betreffend die Brandschadens-Umlage für das Verwaltungsjahr 1848—49. 
In der Verfügung vom 12. Juni d. J., betreffend die Brandschadens-Umlage für das 
Verwaltungsjahr 1848 — 40 ist eine Umlage von 9 kr. vom Hundert Brandversicherungs- 
Anschlag angeordnet und dabei verfügt worden, daß zunächst 6 kr. einzuziehen und abzuliefern 
seien, der Einzug der übrigen 3 kr. aber vorerst zu unterbleiben habe, und erst in Folge 
weiterer Verfügung, wenn der Bedarf hiezu als nothwendig sich herausstellen werde, voll-
	        
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