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zogen werden solle. Der Bedarf des Einzugs der übrigen 3 kr. hat sich nun wirklich er-
geben, indem nach der unten angehängten Bekanntmachung am 1. Juli 1848 die angewie-
senen noch nicht bezahlten Brandschadens-Vergütungen betragen haben. 266,337 fl. 55 kr.
und vom L.Pia# 1848 an neuen Brand-Entschädigungen bereits ange-
wiesen wuden 418,614 fl. 44 kr.
—:. 6984,952 fl. 39 kr.
während eine Umlage von 0 kr. bei einer Catastersumme von eirca
412 Millionen ergibt 141192,,000 fl.
Es erhalten daher die Oberämter die Weisung, d den Einzug der weiteren 3 kr. vom Hundert
Gulden Brandversicherungs-Anschlag sofort einzuleiten und für den Vollzug der Ablieferung
spätestens bis zum 15. Januar künftigen Jahres Sorge zu tragen.
Stuttgart den 26. November 1848. Duvernoy.
h) Rechenschaft über die Verwaltung der allgemeinen Brandschadens-Versicherungskasse auf das
Jahr 1846—47.
Die Ergebnisse der Verwaltung der Brandversicherungs-Hauptkasse für Gebäude in dem
Etatsjahr 1846 — 47 werden auf den Grund der von der K. Ober-Rechnungskammer ge-
prüften und abgehörten Rechnung, unter Beifügung der Verwaltungs-Ergebnisse bis zum
21. d. M., so wie einer Uebersicht über die Verwaltung der Kasse in den Jahren 1830—460,
biemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 24. November 1848. Duvernoy.
I. Uebersicht ver Einnahmen und Ausgaben der K. Brandschadens-
Versicherungs-Hauptkasse vom 1. Juli 1846— 47.
Einnahmen.
1) Baarer Kassenvorrath am Schlusse des vorhergehenden Rech-
nungsjahres, nach der Darstellung der Verwaltung vom
1. Juli 1845—46 ( Blan von 1847, S. 4444 p,419 fl. 6 kr. Zhl.
2) Ersatzposten ....... 18 fl. 33 kr.
3) Von Brandschadens- umiagen:
àa) Rückstände ........- 28 fl. 28 kr.
b) Nachträge zu früheren Unlagen. DM 83 fl. 52 kr.