Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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für arme und verwahrloste Kinder die rechtliche Persoͤnlichkeit verliehen worden ist; so wird 
dieses zur öffentlichen Keuntniß gebracht. 
Stuttgart den 1. December 1848. Duvernoy. 
c) Belannimachung, betreffend das Ergebniß einer ersten höheren Regierungs-Dienstprüfung. 
Bei der am 13. v. M. und den folgenden Tagen vorgenommenen ersten höheren Re- 
gierungs-Dienstprüfung find nachstehende Candidaten für befähigt erkannt und zu Regierungs- 
Referendären zweiter Classe bestellt worden: 
Julius Adolph Gmelin von Möhringen, Oberamts Stuttgart; 
Gottlieb Friedrich Schauffler von Göppingen, und 
Carl Friedrich Schmid von Hall. 
Stuttgart den 2. December 1848. " Duvernopy. 
d) Bekanntmachung, betreffend die Verleihung eines Einführungs-Patents an Theodor Necker 
auf ein neues Zündmittel, sogenannte Zündkugeln. 
Da Seine Königliche Majestät vermöge höchster Entschließung vom 6. December 
dem bier sich aufhaltenden Theodor Necker von Nagold das nachgesuchte Einführungs-Pa- 
tent auf das von ihm dargelegte Zündmittel (sog. Zündkugeln) für die Dauer von fünf 
Jahren gnädigst verliehen haben; so wird solches, unter Beziehung auf den siebenten Abschnitt 
der revidirten allgemeinen Gewerbe-Ordnung und das Gesetz vom 29. Juni 1842, zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 7. December 1848. Duvernoy. 
e) Bekanntmachung, betreffend das Ergebniß einer zweiten Staatsprüfung in der Medicin und 
höhern Chirurgie. 
In Folge der im Laufe des vorigen Monats vorgenommenen zweiten Staatsprufung 
in der Medicin und höhern Chirurgie sind nachgenannte Candidaten für befähigt erkannt 
und zum Antritt der Praxis ermächtigt worden, und zwar 
I. in der Medicin und höhern Chirurgie: 
Friedrich Wilhelm Fuoß von Bolheim, Oberamts Heidenheim; 
Theodor Gaupp von Owen, Oberamts Kirchheim; 
Johann Wilhelm Theodor Ludwig von Hall; 
Johann Jakob Vogel von Kirchberg, Oberamts Marbach;
	        
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