Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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8) Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
Verleihung der goldenen Verdienst-Medaille an den Präzeptorats-Caplan Kolb. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge böchster Entschließung vom 23. d. M. 
dem Präzeptorats-Caplan Kolb in Leutkirch aus Anlaß seiner fünfzigjährigen Priesterjubel- 
feier die golvene Civil-Verdienstmevaille gnädigst verliehen. 
Stuttgart den 24. Februar 1848. Schlayer. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Stelle eines weltlichen Syndicus und Kanzlei-Vorstandes bei dem bischöf- 
lichen Ordinariat ist erledigt. Mit derselben ist ein Gehalt von 1500 fl. und der 
Titel „Syndicus“ mit dem Rang in der siebenten Stufe verbunden. Die Bewerber um 
dieselbe haben sich innerbalb vier Wochen an das Domkapitel zu wenden. 
2) Die Bewerber um die erledigte Oberhelferstelle in Reutlingen, mit welcher ein 
jährliches Einkommen von 770 fl. verbunden ist, haben sich binnen vier Wochen bei dem 
evangelischen Conssstorium vorschriftmäßig zu melden. Auf Verlangen hat der Oberbelfer in 
den vortigen Lycealklassen wöchentlich zwei Religionsstunden gegen eine besondere Belohnung 
von 60 fl. zu geben. 
3) Die Bewerber um die bei der Regierung des Schwarzwaldkreises erle- 
digte Kanzlei-Assistentenstelle werden aufgefordert, sich binnen drei Wochen bei dieser Regie- 
rung vorschriftmäßig zu melden. 
4) Die Bewerber um die erledigte, in der ersten Gehaltoklasse stebende Amts-Notars- 
stelle in Markgröningen, Oberamts Ludwigsburg, baben sich innerhalb drei Wochen bei 
dem K. Gerichtshof in Eßlingen zu melden. 
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Gepruckt bei G. Hassel brink.
	        
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