Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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2) Katholisch-theologische Fakultät. 
Alttestamentliche Einleitung: am Montag, Dienstag, Mittwoch und 
Freitag um 8 Uhr, Prof. Dr. Welte. 
Erklärung des Jesaja: am Montag, Mittwoch und Freitag um 2 Uhr, Sam- 
stag um 8 Uhr, Derselbe. 
Zweite Hälfte der synoptischen Erklärung der vier Evangelien: fünfmal wöchent- 
lich um 9 Uhr, Prof. Gebringer. 
Erklärung der johanneischen Briese: dreimal wöchentlich um 4 Uhr, 
Prof. Dr. Kuhn. 
Erklärung des Briefes an die Galater= am Montag, Dienstag und 
Mittwoch um 11 Uhr, Prof. Schimele. 
Erklärung der Offenbarung des heil. Jobannes: am Dienstag um 
4 Uhr, am Freitag und Samstag um 11 Uhr, Derselbe. 
Disputationen über die vier Evangelien: am Samstag um 2 Uhr, Prof. 
Gehringer. 
Zweiter Theil der christlichen Kirchengeschichte: in sieben ws- 
chentlichen Stunden, fünfmal um 10 Uhr und am Dienstag und Samstag um 3 Uhr, 
Prof. Dr. Hefele. 
Christliche Archäologie: am Montag, Mittwoch und Freitag um 3 Uhr, 
Derselbe. 
Christliche Apologetik: fünfmal wöchentlich, Prof. Dr. Zuckrigl. 
Zweite Hälste der Dogmatik: siebenmal wöchentlich um 9 und 4 Uhr, Prof. 
Dr. Kuhn. 
Zweiter Tbeil der christlichen Moral: täglich um 10 Uhr, Preof. 
Schimele. · « 
Zweite Hälfte der Pastoral-Theologie: fünfmal wöchentlich um 3 Uhr, Prof. 
Gehringer. 
Pädagogik und Divaktik: dreimal wöchentlich, Oberkirchenrath Schott. 
Erläuterung der vaterländischen Elementarschul-Gesetze: Derselbe. 
Rechtswissenschaft. 
Juristische Eneyelopädie, mit Rücksicht auf Falks Lehrbuch: Montag, Dien- 
stag, Mittwoch und Freitag um 8 Uhr, Prof. Dr. Warnkönig. 
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