Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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Rechts- und Staatsphilosophie: viermal wöchentlich um 7 Uhr, Prof. 
Dr. Köstlin. 
Institutionen des römischen Rechts: sechsmal wöchentlich um 11 Uhr, 
Prof. Dr. S. Mayer. 
Panvdekten erster Theil, mit Räcksicht auf Mühlenbruchs Lehrbuch: täglich 
um 9 und 11 Uhr, Prof. I#. G. Bruns. 
Römisches Familien= und Erbrecht, nach Möhlenbruchs doctrina Pan- 
dectarum tom. III.: täglich um 11 Uhr und zweimal wöchentlich um 5 Uhr, Prof. Ihr. 
v. Schrader. 
Dasselbe mit fortlaufender Rücksicht auf die Lehrbücher von Mühlenbruch und von 
Vangerow: täglich um 11 Uhr, Prof. IIr. Warnkönig. 
Innere Geschichte des römischen Rechts: fünfmal wöchentlich um 4 Uhr, 
Prof. I. S. Mayer. 
Eregetisches Collegium über rämisches Recht, mit Interpretations-Uebungen: 
täglich um 3 Uhr, Prof. r. v. Schrader. 
Disputatorium über Civilrechtsfälle, zum Behuf der Uebung im 
mündlichen Vortrage: Donnerstag Nachmittags, je alle vierzehen Tage öffentlich, Prof. 
Dr. S. Mayer. « 
GemeinesdeutschesPrivatrecht,mitEinschlußdeeLehenrechtsic.: 
fünfmal wöchentlich um 8, dreimal um 10 Uhr, Prof. Dr. Reyscher. 
Gemeines und württembergisches Handels= und Wechselrecht 
nebst Gewerberecht, unter Berücksschtigung des Entwurfs einer deutschen Wechselordnung: 
zweimal wöchentlich um 10 Uhr, Derselbe. 
Das württembergische Privatrecht, nach seinem Grundriß, unter Zuziehung 
von Wächters Handbuch des im Königreich Württemberg geltenden Privatrechts: fünfmal 
wöchentlich um 4 Uhr, und in einer weiteren noch zu bestimmenden Stunde, Prof. Tr. 
Michaelis. 
Das württembergische Staatsrecht, in Verbindung mit dem deutschen 
Bunvdesrecht, und den gemeinrechtlichen Grundsätzen des deutschen öffentlichen Rechts: 
sechsmal wöchentlich um 10 Uhr, Derselbe. » 
Deutsche Rechtsgeschichte: fünf bis sechsmal wöchentlich um 5 Uhr, Privat- 
docent Dr. Göhrum.
	        
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