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Rechts- und Staatsphilosophie: viermal wöchentlich um 7 Uhr, Prof.
Dr. Köstlin.
Institutionen des römischen Rechts: sechsmal wöchentlich um 11 Uhr,
Prof. Dr. S. Mayer.
Panvdekten erster Theil, mit Räcksicht auf Mühlenbruchs Lehrbuch: täglich
um 9 und 11 Uhr, Prof. I#. G. Bruns.
Römisches Familien= und Erbrecht, nach Möhlenbruchs doctrina Pan-
dectarum tom. III.: täglich um 11 Uhr und zweimal wöchentlich um 5 Uhr, Prof. Ihr.
v. Schrader.
Dasselbe mit fortlaufender Rücksicht auf die Lehrbücher von Mühlenbruch und von
Vangerow: täglich um 11 Uhr, Prof. IIr. Warnkönig.
Innere Geschichte des römischen Rechts: fünfmal wöchentlich um 4 Uhr,
Prof. I. S. Mayer.
Eregetisches Collegium über rämisches Recht, mit Interpretations-Uebungen:
täglich um 3 Uhr, Prof. r. v. Schrader.
Disputatorium über Civilrechtsfälle, zum Behuf der Uebung im
mündlichen Vortrage: Donnerstag Nachmittags, je alle vierzehen Tage öffentlich, Prof.
Dr. S. Mayer. «
GemeinesdeutschesPrivatrecht,mitEinschlußdeeLehenrechtsic.:
fünfmal wöchentlich um 8, dreimal um 10 Uhr, Prof. Dr. Reyscher.
Gemeines und württembergisches Handels= und Wechselrecht
nebst Gewerberecht, unter Berücksschtigung des Entwurfs einer deutschen Wechselordnung:
zweimal wöchentlich um 10 Uhr, Derselbe.
Das württembergische Privatrecht, nach seinem Grundriß, unter Zuziehung
von Wächters Handbuch des im Königreich Württemberg geltenden Privatrechts: fünfmal
wöchentlich um 4 Uhr, und in einer weiteren noch zu bestimmenden Stunde, Prof. Tr.
Michaelis.
Das württembergische Staatsrecht, in Verbindung mit dem deutschen
Bunvdesrecht, und den gemeinrechtlichen Grundsätzen des deutschen öffentlichen Rechts:
sechsmal wöchentlich um 10 Uhr, Derselbe. »
Deutsche Rechtsgeschichte: fünf bis sechsmal wöchentlich um 5 Uhr, Privat-
docent Dr. Göhrum.