Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte Stadtpfarrei in Großbottwar, Dekanats 
Marbach, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig 
zu melden. Das Einkommen dieser Stelle berechnet sich zu 1032 fl., worunter 182 fl. von 
Zehnten und Gülten begriffen sind, deren Ablösung sich der künftige Geistliche nach den ge- 
setzlichen Bestimmungen gefallen zu lassen hat. 
2)) Die Bewerber um die zweite Helferstelle in Eßlingen mit einem Einkommen von 
744 fl. haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu 
melden. Der künftige Geistliche hat die etwaige Uebertragung der Spitalpredigersstelle 
gegen eine weitere Belohnung von 50 fl. sich gefallen zu lassen. 
####e- 
Unter Beziehung auf die Bekanntmachung des K. Justiz-Ministerium vom s. Nov. v. J. 
wird das sechszehnte Stück des Reichs-Gesetz-Blattes hier angeschlossen. 
Das fünfzebnte Stück wird nachfolgen. 
  
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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