Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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hievon den Pflichtigen und dem betreffenden Cameralamt Nachricht zu ertheilen, und letzte- 
rem auch Mittheilung darüber zu machen, was hinsichtlich der Fortentrichtung des Gefälls 
bis zur endgültigen Festsetzung des Ablösungs-Capitals von den Betheiligten verabredet oder 
sonst angeordnet worden ist (§. 4). 
9. 
Ueber die nach den Bestimmungen des Gesetzes und der gegenwärtigen Verfügung erforder- 
lichen Eröffnungen und Terminsertheilungen sind stets Documente von den Betheiligten zu 
den Akten zu bringen. Auch ist bei jeder Verhandlung auf Berichtigung des Legitimations- 
Punktes besondere Aufmerksamkeit zu verwenden. 
8. 10. 
Ueber den Stand der Einleitung des Gesetzes-Vollzugs haben die Oberämter auf den 
1. November d. J. an die K. Ablösungs-Commission Bericht zu erstatten. 
Stuttgart den 21. Juni 1849. Duvernoy. Goppelt. 
Dienst-Erledigung. 
Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Ditzingen, Dekanats Leonberg, welche 
1419 Kirchengenossen zählt, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium 
vorschriftmäßig zu melden. Unter dem in Preisen des Sportelgesetzes zu 1298 fl. berech- 
neten Einkommen dieser Stelle sind an Zehenten 645 fl. 53 kr. begriffen, deren Ablösung 
sich der künftige Geistliche nach den gesetzlichen Bestimmungen gefallen zu lassen hat. 
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Gedruckt bei G. Hasselbrint.
	        
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