Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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E) Des Finanz-Departements. 
Des Finanz-Ministerium. 
Bekanntmachung in Betreff der Vornahme von Prüfungen im Berg-, Hütten= und Salinenfache. 
Im Fache des Berg-, Hütten= und Salinenwesens wird 
1) am Freitag den 2. November d. J. eine erste, und 
2) am Montag den 19. November d. J. eine zweite 
Dienstprüfung bei dem K. Bergrathe vorgenommen werden. 
Die Bewerber um Zulassung zu der einen oder der anderen dieser Prüfungen haben, 
unter Beobachtung der in der Bekanntmachung vom 20. November 1838 (Reg Blatt 
S. 621) bezeichneten Erfordernisse, spätestens bis zum 6. Oktober d. J. bei dem K. Bergrathe 
sich zu melden, worauf die Zulassungsfähigen durch die Prüfungs-Commission werden vorge- 
laden werden. 
Stuttgart den 30. August 1849. Goppelt. 
S 
  
  
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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