Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

P lan Beilage zu Nro. 41. 
der 
Erziehungs- und Unterrichts-Anstalt 
in Stuttgart 
* 
die weibliche Jugend 
der 
sebildeteren Stiaäande. 
—. 
  
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" I. ZSweck der Anstalt. 
Die Agnstalt setzt scch als Ziel vor: Möglichst umfassende, der weiblichen Be- 
stimmung in jeder Hinsicht angemessene Buldung, Licht im Geiste, edlen Sinn 
im Gemüthe, richtige religiöse Stimmung für diese und die andere Welt; Aueig= 
mung der für háusliche und gesellichaftliche Verhältnisse nöthigen und nützlichen 
Kenntnisse und Geschicklichkeiten, endlich Bildung eines festen Charakters. 
II. Eiprichtung der Aastalt. 
Sie zerfällt in zwei Theile, eine Pensions= und eine Unterrichts, Anstalt. Je- 
ne umfaßt Erziehung, Wohnung, Kost; diese den Unterricht. Die Unterrichts- 
Anstale ist für die Zöglinge der Pension, und fuͤr Toͤchter welche von der Stadt 
aus sie benuͤtzen wollen, gemenn aftlich. 
Die Pensions-Anstalt seßt 510 vor) eine den Grundsätzen und Forderungen der 
Erziehungs-Aufgabe m##lichst entsprechende Bildung zu verwirklichen; die Unter- 
richts-Anstalt bietet dazu #ie Haud. x 
Allgemeine Bestimmungen: 
1.) Unter der unmiti-lbaren Leitung Ihrer Masestät der Königin wird 
eine besondere Direction die Erfordernisse der Anstalt in ihrem Umfange besor- 
en, das Ganz, leiten und darüber wachen, daß der festgesetzte Plan in allem 
Foeigen mit eqeeit und richug durchgeführt werde. 
Eine besondere Inpection wird über die Lehrstunden wachen, daß, weder 
Tortschritte noch Zurückbleibern Der Kinder unbemerkt bleiben.
	        
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