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Bei den Zwei-Gulden-Scheinen ist das Brustbilod auf der linken Seite mit den Sinn-
bildern der Gewerbe, auf der rechten Seite mit den Sinnbildern der Landwirth-
schaft umgeben und oben mit dem württembergischen Wappen bezeichnet. Unter
dem Tert sind zwei Genien angebracht, welche als Vertreter der Gewerbe und
der Landwirthschaft sich gegenseitig die Hand reichen.
Auf den Zehn-Gulden-Scheinen befinden sich neben dem Minervakopf zwei schwebende
Genien, welche den Schilo für Litera und Ziffer des Scheins tragen. Unter
dem Tet ist eine weibliche sitzende Figur mit der Mauerkrone angebracht, welche
sich auf das württembergische Wappen stützt. Löwe und Hirsch liegen ihr zur
Seite.
Auf den Fünfunddreißig-Gulden-Scheinen ist das Bild der Minerva von zwei schwe-
benden weiblichen Figuren gehalten. Die Schilde für Litera und Ziffer tragen
geflügelte Knaben. Unter dem Tert ist das württembergische Wappen ange-
bracht, umgeben von vier weiblichen sitzenden Figuren, Kunst, Handel, Gewerbe
und Landwirthschaft vorstellend. In den untern Ecken des Scheins sind mit
Wasserurne und Ruder rechts der Neckar durch eine männliche liegende Figur,
links die Donau durch eine weibliche Figur dargestellt.
Buchdruch. In der Mitte jeden Scheins ist der Werth
zwei Gulden,
zehn Gulden,
fünfunddreiwig Guloen,
in verschlungener Fraktur-Schrift gedruckt, und in den einzelnen Buchstaben ist mit feinster
Diamanten-Schrift der gleiche Werth ebenfalls in lateinischen Lettern zu lesen.
Hierauf folgt in sogenannter Perlschrift:
„Königlich württembergisches Papiergelv, welches von allen Kassen des Staats,
so wie von den Steuer-Erhebekassen im Nennwerthe an Zahlungsstatt angenom-
men und von diesen Kassen, so weit ihre verfügbaren Mittel reichen, in Beträgen
nicht unter zwanzig Gulden gegen baar Geld eingelöst wird.
Nach dem Gesetz vom 1. Juli 1849. Stuttgart den 1. August 1840.
Königliche Staatshaupt-Kasse.“
(Folgen als Facsimile die Unterschriften des Oberzahlmeisters und des Controleurs:)
„Herdegen. Schickhardt.“