Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1851. (28)

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Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttg ar t Dienstag den 15. April 1851. 
  
  
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. . 
Verfügungen der Departemenks. Berfügung in Betreff der Ordnung des Haufirwesens. 
— — 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
Verfügung in Betreff der Ordnung des Hausirwesens. 
In der Absicht, den Betrieb der Wandergewerbe und des Hausirhandels auf das dem 
wirklichen Bevürfnisse des Publikums entsprechende Maaß zurückzuführen und den dießfälligen 
vielfachen Beschwerden der seßhaften Gewerbsleute so viel möglich abzuhelfen, sind die beste 
henden Verordnungen und Polizeivorschriften über das Haufirwesen einer Revisson unter- 
worfen und sofort verschiedene Abänderungen derselben für begründet erkannt worden. 
Bei dieser Revision ist zugleich das Bedürfniß hervorgetreten, die verschiedenen noch 
gültigen älteren Bestimmungen für den Zweck einer leichteren und sichereren Handhabung 
derselben zusammenzustellen und zu einem Ganzen zu verbinden.
	        
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