Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1851. (28)

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d. J. ein Vertrag hierüber zu Stande gekommen ist, welchem sowohl Wir, nach Anhörung 
Unseres Geheimen-Rathes, als auch der Fürst von Thurn und Taris, die Ratifikation und 
Unsere getreuen Stände ihre Zustimmung ertheilt haben; nachdem ferner in Gemäßheit 
dieses Vertrages das nutzbare Eigenthum und die Verwaltung der Posten, wie auch die 
damit verbundenen Postrechte am 1. d. M. an Uns zurückgegeben worden find: so verord- 
nen und verfügen Wir, daß dieser Vertrag in seinem ganzen hienach folgenden Inhalt zur 
Nachachtung für Unsere sämmtlichen Unterthanen und Königl. Behörden bekannt ge- 
macht werde. 
Gegeben, Stuttgart den 11. Juli 1851. 
Wilheilm. 
Der Chef des Departements des Innern: 
Linden. 
Der Chef des Finanz-Departements: 
Knapp. 
Auf Befehl des Königs, 
der Cabinets-Direktor: 
Maueler.
	        
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