Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1852. (29)

4 25. 
Prüfung. 
In Beziehung auf Prädicatsskalen, Minimum der Anforderungen, Prüfungs-Verfahren rc. 
siehe S§. 6, 7, 8, 9 und 10. 
Hinsichtlich der Location ist zu bemerken, daß Fleiß und Aufführung je mit der Skale 
der Fächer erster Classe prädicirt und zu der Gesammtsumme der Prädicate hinzugerechnet 
werden (§. 35 des Org. Statuts). 
V. Offiziers-Prüfung. 
8. 26. 
Vorbereitungen. 
Zeiteintheilung für die Prüfung, Bestimmung ver Eraminatoren wie im §. 5. 
8. 27. 
Prüfungsfächer. 
Die Prüfungsfächer sind die im Normal-Lehrplan für das zweite Jahr vorgeschriebenen 
und in Beilage B. zum Org. Statut, zweites Jahr, erste Classe enthalten. 
5. 28. 
Classisication der Fächer. 
Zur ersten Classe gehören: 
1) Kriegsgeschichte. # 
2) Angewandte Taktik. 
3) Stehende Befestigung mit dem Festungskrieg (Sappen= und Minenwesen). 
4) Topographie. 
5) Mathematische Fächer, jedes für sich. 
6) Deutsche Sprache. 
7)) Französische Sprache. 
8) Chemie. 
Zur zweiten Classe: 
1) Ererzier-Reglement und Dienstlehre. 
2) Gymnastik. 
3) Reiten. 
5 . 29. 
Prüfung. 
Ueber Prädicatsskalen, Minimums-Anforderungen, Prüfungs-Verfahren 2c. siehe die 
58. 6, 7, 8, 9 und 10 dieser Verordnung.
	        
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