Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1853. (30)

X 10. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Tusgegeben Stuttgart Dienstag den 5. April 1853. 
  
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend Erleichterungen des Verkehrs zwischen den 
Staaten des Zollvereins und den Staaten des Steuervereins. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Finanz-Departements. 
Des Finanz-Ministeriums. 
Verfügung, betreffend Erleichterungen des Verkebrs zwischen den Staaten des Zollvereins und 
den Staaten des Steuervereins. 
Nachdem die zum Zollverein gehörenden Regierungen einerseits und die zum Steuer- 
verein gehörenden Regierungen andererseits übereingekommen sind, den unmittelbaren Ver- 
kehr zwischen beiden Vereinsgebieten schon jetzt vurch umfassende Zollbefreiungen und Zoll- 
ermäßigungen zu begünstigen, so werden dieselben in Folge böchster Entschließung Seiner 
Königlichen Majestät vom 1. d. M. in Nachstehendem zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht:
	        
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