N 15.
Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 11. Juni 1853.
Inhalt.
Königliche Dekrete. Gesetz über den Besitz und Gebrauch von Wassen, so wie über die Errichtung von
Schützengesellschaften und Bürgerwachen. — Gesetz, betreffend vie Dienftverhältnisse der Umgelds-Commissäre.
Berfügungen der Departements. Verfügung, betreffend den Vollzug des Gesetzes über die Dlenstverhältnisse
der Umgelds-Commissäre.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
A) Geset
über den Besitz und Gebrauch von Waffen, so wie über die Errichtung von Schützengesellschaften
und Bürgerwachen.
Wilheim,
von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Nach Anbörung Unseres Gebeimen-Rathes und unter Zustimmung Unserer
getreuen Stände verorden und verfügen Wir, wie folgt: