Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1853. (30)

N  15.
Regierungs-Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

Ausgegeben  Stuttgart  Samstag  den  11.  Juni  1853.

 

Inhalt.

Königliche  Dekrete.  Gesetz  über  den  Besitz  und  Gebrauch  von  Wassen,  so  wie  über  die  Errichtung  von
Schützengesellschaften  und  Bürgerwachen.  —  Gesetz,  betreffend  vie  Dienftverhältnisse  der  Umgelds-Commissäre.


Berfügungen  der  Departements.  Verfügung,  betreffend  den  Vollzug  des  Gesetzes  über  die  Dlenstverhältnisse
  der  Umgelds-Commissäre.

 

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

A)  Geset

über  den  Besitz  und  Gebrauch  von  Waffen,  so  wie  über  die  Errichtung  von  Schützengesellschaften
und  Bürgerwachen.

Wilheim,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

Nach  Anbörung  Unseres  Gebeimen-Rathes  und  unter  Zustimmung  Unserer
getreuen  Stände  verorden  und  verfügen  Wir,  wie  folgt: