Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1853. (30)

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Größere Blechstärken, als sie in der Tabelle angegeben find, dürfen übrigens nur bei 
den ebenen Theilen der sogenannten Röhren-Kessel, wie sie unter anderem bei den flachen 
Wandungen der Lokomotiven vorkommen, in Anwendung gebracht werden. 
8. 4. 
Bei jedem Dampfkessel von 60 Quadratfuß Heizfläche und darüber muß dafür gesorgt 
seyn, daß derselbe in zweifacher Weise, enweder durch Pumpen oder durch andere Vor- 
richtungen mit dem erforderlichen Speisewasser versehen werden kann; so nämlich, daß, 
wenn eine der fraglichen Vorrichtungen dienstunfähig wird, die andere dafür in Thätigkeit 
treten kann. 
Bei Dampfkesseln unter 60 Quadratfuß Heizfläche, sowie bei einfachen, unmittelbar am 
Kessel fest angebrachten Speise-Vorrichtungen, an welchen sich keine anderen beweglichen Theile 
befinden, als die für die unmittelbare Absperrung oder Zulassung des Speisewassers unbedingt 
erforderlichen Hahnen und dergl. kann die Anschaffung einer zweiten Speisevorrichtung nach- 
gesehen werden. 
* 
8. 5. 
Jeder Dampfkessel muß in seiner höchsten Fläche und zwar in größt möglicher Cntfer- 
nung zwei nach außen sich öffnende Sicherheits-Ventile mit flachem Deckel haben. 
Nur für Lokomotiven werden konische Deckel gestattet. Eines dieser Ventile muß so 
angebracht seyn, daß nur der erste Aufsichtführende des Werks dazu gelangen kann. 
Die Lichtweite dieser Ventile ist nach dem Betrag der ganzen Heizfläche des Dampf- 
kessels und dem Grade der Dampfspannung verhältnißmäßig zu bestimmen, wofür mindestens 
die in der Tabelle ll. enthaltenen Dimensionen in Anwendung zu bringen sind. 
Die Breite des Randes an der Oeffnung der Sicherheits-Ventile darf nach keiner Rich- 
tung hin mehr als ##, des gleichliegenden innern Durchmessers und jedenfalls nicht über 
eine und eine halbe Linle betragen. 
Die Hebung des Ventils muß wenigstens ein Viertel ves Durchmessers der Ventil-Oeff- 
nung betragen können. 
Durch das Gewicht, mit welchem das Sicherbeits-Ventil belastet wird, darf kein größerer 
Druck ausgeübt werden, als derjenige ist, welcher der erlaubten höchsten Dampfspannung des 
Kessels, reducirt auf den Querschnitt der Ventil-Oeffnung, entspricht. 
Die Belastung des Sicherheits-Ventils darf nur mittelst eines einzigen Stückes bewerk- 
stelligt werden, gleichviel ob ie direkt aufgelegt wird, oder mittelst eines Hebels wirkt. Nur
	        
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