Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1854. (31)

107 
17. 
Negierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 10. November 1854. 
  
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Handelsbefugnisse des vereinlgten Gewerbes 
der Weber. — Verfügung, betreffend die weitere Einstellung der Erhebung des Eingangszolls für Getreide 
und Hülsenfrüchte, Mehl daraus und andere Mühlenfabrikate. 
  
1I. Unmittelbare Köntgliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departementé. 
A) Des Departements des Innern. 
Des Ministeriums des Innern. 
Verfügung, betreffend die Handelsbefugnisse des vereinigten Gewerbes der Weber. 
Nachdem die zünftigen Gewerbe der Leineweber, Wollweber, Tuchscheerer, Bortenwirker, 
Knopfmacher und Strumpfweber durch die Ministerial-Verfügung vom 21. September d. J. 
in Ein zünftiges Gewerbe vereinigt worden find, wird in Absicht auf die Berechtigung der 
Angebörigen derselben zum Handel mit Garnen und Geweben Folgendes zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht:
	        
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