Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1854. (31)

W3. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Jusgegeben Stuttgart Freitag den 17. Februer 1854. 
Inhalt. 
Könlgliche Dekrete. Keine. 
Verfsügungen der Departements. Berftlgung, betreffend eine veränderte Einrichtung der Maturitäts- 
Prlfung für den Besuch der Universität. —. Bekanntmachung, die im Königreich Hannover bettehenden 
Zollftellen betresffend. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Departements des Kirchen= und Schulwesens. 
Des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens. 
Verfügung, betreffend eine veränderte Einrichtung der Maturitäts-Prüfung für den Besuch 
der Universität. 
An der Stelle der Versügung vom 10. August 1850 (Reg. Blatt S. 293 f.) in Be- 
treff der Maturitäts-Prüfung für den Besuch der Universität werden in Folge der bis- 
berigen Erfahrungen mit höchster Genehmigung vom 8. d. M. nachstehende Bestimmungen 
getroffen: 
1) Die Aufnahme auf die Landes-Universität in der Eigenschaft eines ordentlichen 
Studirenden ist durch die genügende Erstehung elner Maturitäts-Prüfung bedingt, welche
	        
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