Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1854. (31)

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Negierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 29. December 1854. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend einige Abänderungen der Taxe der Arz- 
neimettel. (Mlt einer Beilage.) — Bekanntmachung, betreffend einige Abänderungen der Tare der tbierärzt- 
lichen Arzneimittel. (Mit einer Beilage.) 
  
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern. 
Des Medicinal-Collegiums. 
a) Bekanntmachung, betreffend einige Abänderungen der Tare der Arzneimittel. 
(Mit einer Beilage.) 
In Folge der neuestens vollzogenen periodischen Revision der Arzneitare wird Folgen- 
des verfügt: 
1) Für die in der Beilage bezeichneten Arzneistoffe gelten bis zur nächstkünftigen Tare- 
Abänderung die beigefügten Preisbestimmungen. 
2) Für alle andern Artikel gelten die Bestimmungen der Arzneltare vom 27. Oktober 1847. 
3) Die abgeänderten Preisbestimmungen treten mit dem 1. Januar 1855 in Wirksamkeit. 
Stuttgart den 19. December 1854. Ludwig. 
Anmerkung: Für den Bedarf der Apotheker sind von gegenwärtigen Verfügungen mehr 
Abdrücke als gewöhnlich geacht worden und kann das Eremplar um den Preis von drei Kreuzern 
bei der Expedition des Regierungsblatts abgelangt werden.
	        
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