Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1854. (31)

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einkunft wegen gegenseitiger Verpflegung erkrankter und Beerdigung verstorbener Staatsange- 
höriger. 47. 
. Ministerien des Innern und der Finanzen. Verfügung, betreffend die Beaufsich- 
tigung des Branntweins. 48. 
Finanz-Ministerium. Bekanntmachung in Betreff des Waarenverkehrs zwischen den 
Zollvereinsstaaten und Oesterreich mittelst des Bodensees. 60. 
Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die Handhabung der Polizei auf der 
Landesgrenze gegen Bayern. 51. · 
Finanz-Ministerium. Verfügung, betreffend die Uebergangssteuer von Liqueuren und 
ähnlichen weingeisthaltenden Flüssigkeiten. 54. 
Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend die Ertheilung der juristischen 
Persönlichkeit an die in Stuttgart gegründete Lebensversicherungs= und Ersparnißbank. 53. 
. Finanz-Ministerium. Bekanntmachung, betreffend die Auflösung der Schloßhauptmann- 
schaft Ludwigsburg. 54. 
. Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen. Verfügung, betref- 
send den Vollzug des Gesetze5 vom 19. September 1852 hinsichtlich der Steuer von Capital-, 
Renten-, Dienst= und Berufs-Einkommen. 55. 
Juni. 
4AF Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, des Innern und der 
Finanzen. Bekanntmachung, betreffend die Uebereinkunft zwischen Württemberg, Oesterreich 
Bayern und Baden wegen gemeinsamer Ueberwachung der Bodenseegrenze. 57. 
. Ministerium des Innern. Bekanntmachung in Betreff einer Verständigung mit der 
K. Preußischen Regierung wegen der nach Art. 22 des Bürgerrechtsgesetzes beizubringenden 
Reverse. 60. 
Juli. 
. Finanz-Ministerium. Verfügung, betreffend die Eröffnung weiterer Uebergangsstraßen 
für Wein und Obstmost, Branntwein, Bier und Malz. 62. 
Königliche Verordnung, betreffend die Erhöhung des Eingangszolls für Hefe. 61. 
Steuer-Collegium. Verfügung, betreffend die Umlage der Grund-, Gefäll-, Gebäude= 
und Gewerbe-Steuer für das Etatsjahr 1854—55. 65. 
August. 
Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die Handhabung der Polizei auf der 
Landesgrenze gegen Baden 73. und gegen das Großherzogthum Hessen. 76.
	        
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