Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1854. (31)

Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Montag den 6. März 1854. 
In halt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Entscheidung über die Baulast an sogenann- 
ten Kameralstraßen. — Verfügung, betreffend die Aichung und die Bezeichnung der höchsten Ladungsfähigkeit 
der Neckarschiffe. — Verfügung, betreffend den Austritt des Herzogthums Holstein aus vem deutsch-öffer- 
reichischen Postverein. — Verfügung, betreffend die Feftsetzung der Ertrapost= und Estafettentare. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Kelne. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Departements des Innern. 
Des Ministeriums des Innern. 
Verfügung, betreffend die Entscheidung über die Baulast an sogenannten Kameralstraßen. 
Da die Vorschrift des g. 32 der Instruktion vom 1. Oktober 1849, wornach die aus 
Veranlassung der Vollziehung des Gesetzes vom 18. Juni 1849 hervortretenden Streitigkei- 
ten über die Baulast an sogenannten Kameralstraßen durch die Commission zu Bereinigung 
des Gemeindeverbands entschieden werden sollen, dieser Behörde einen nicht zu der Voll- 
ziehung des Gesetzes vom 18. Juni 1849 gebörigen Auftrag ertheilt, und zu Verwicklungen 
und Rechtsverletzungen Veranlassung geben kann, so wird der §#. 32 der Instruktion vom 
1. Oktober 1840 mit allerhöchster Genehmigung hiemit aufgehoben, und es haben über Bau- 
streitigkeiten an den sogenannten Kameralstraßen die nach den bestehenden Rechtsgrundsätzen 
zuständigen Behörden zu entscheiden. 
Stuttgart den 10. Februar 1854. Linden.
	        
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